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15:49 Uhr, 09.10.2020

DGAP-Adhoc: Versicherungserstattung für coronabedingte Betriebsschließung und Zahlungen auf-grund des Rettungsschirms für Kliniken mildern Ertragseinbußen

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DGAP-Ad-hoc: IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Versicherungserstattung für coronabedingte Betriebsschließung und Zahlungen auf-grund des Rettungsschirms für Kliniken mildern Ertragseinbußen

09.10.2020 / 15:49 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aufgrund der für den IFA Hotel & Touristik AG-Teilkonzern abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung (Allianz Versicherung) wurde heute seitens des Versicherers an die Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG ein Betrag in Höhe von € 3,5 Mio. als Versicherungsausgleichsleistung für den coronabedingten Betriebsausfall an den Standorten IFA Rügen Hotel & Ferienpark und IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum angewiesen. Darüber hinaus hat die Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG bereits € 0,1 Mio. für den coronabedingten Betriebsausfall am Standort "Südstrandklinik" auf Fehmarn erhalten. Die Erstattungen für die weiteren deutschen Standorte befinden sich weiterhin in der Prüfung.

Wie bereits auf der Hauptversammlung mitgeteilt, wurden darüber hinaus im Rahmen des Rettungsschirms für Kliniken gemäß § 111 d SGB V Ausgleichszahlungen an IFA geleistet. Bis heute belaufen sich diese auf insgesamt € 1,5 Mio.

Insgesamt tragen diese Zahlungen dazu bei, die durch coronabedingte Umsatzverluste verursachten Ertragseinbußen im laufenden Geschäftsjahr erheblich zu mildern.

Duisburg, 09. Oktober 2020

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand


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