DGAP-Adhoc: Solutiance AG beschließt angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht zur Finanzierung weiteren Wachstums
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DGAP-Ad-hoc: Solutiance AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
Solutiance AG beschließt angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht zur Finanzierung weiteren Wachstums
07.02.2021 / 21:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Potsdam, 07.02.2021 - Der Vorstand der Solutiance AG (ISIN DE0006926504) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag den Beschluss gefasst, unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2020 die bereits angekündigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durchzuführen.
Im Zuge der Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Solutiance AG um nominal bis zu EUR 1.612.353 auf bis zu EUR 8.061.768 erhöht werden. Die bis zu 1.612.353 neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 4 (bestehende Aktien) zu 1 (neue Aktie) im Rahmen eines öffentlichen Angebots zum Bezugspreis von EUR 1,35 je neuer Aktie zum Bezug angeboten. Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 01. Januar 2020 gewinnberechtigt.
Der Erlös der Kapitalerhöhung soll der Finanzierung des weiteren Wachstums der Solutiance AG dienen und insbesondere für Investitionen in den Ausbau der IT-Plattform sowie für Vertrieb und Marketing verwendet werden.
Der Vorstand der Solutiance AG erwartet eine zeitnahe Gestattung der Veröffentlichung des bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichten Wertpapier-Informationsblattes. Das Wertpapier-Informationsblatt zum Bezugsangebot wird unverzüglich nach der Billigung auf der Internetseite der Solutiance AG unter Investoren veröffentlicht werden.
Das Bezugsangebot der Barkapitalerhöhung soll unmittelbar im Anschluss an die Gestattung des Wertpapier-Informationsblattes veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist läuft zwei Wochen ab dem Tag nach Bekanntgabe des Bezugsangebots. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene neue Aktien werden bezugswilligen Aktionären parallel zum Bezugsangebot zum Überbezug zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht jedoch nicht. Nicht gezeichnete Aktien werden im Anschluss an das Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten.
07.02.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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