DGAP-Adhoc: REO Spanien Projektentwicklungs GmbH: Laufzeitverlängerung gemäß § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-Ad-hoc: REO Spanien Projektentwicklungs GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
REO Spanien Projektentwicklungs GmbH: Laufzeitverlängerung gemäß § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen
01.04.2021 / 12:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hiermit gibt die REO Spanien Projektentwicklungs GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 137179 als Emittentin der auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen 2015, ISIN: DE000A13SH22 - WKN A13SH2, bekannt, dass sie von der ihr nach § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, den Rückzahlungstag der Schuldverschreibungen um weitere 18 Monate zu verschieben.
Gemäß § 3.1 Satz 5 und 6 der Anleihebedingungen verschiebt sich der Endfälligkeitstag ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung um 18 Monate nach dem zu dem entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt geltenden Endfälligkeitstag. Eine derartige Bekanntmachung ist gemäß § 3.1 Satz 7 der Anleihebedingungen zudem nur dann wirksam, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor dem Rückzahlungstag, der verschoben werden soll, veröffentlicht wird.
Durch diese fristgemäße Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger verschiebt sich die bisherige Endfälligkeit (3. Mai 2021) um 18 Monate. Die Schuldverschreibungen werden somit - vorbehaltlich einer Kündigung gem. § 7 der Anleihebedingungen - nunmehr am 2. November 2022 zu 100 % ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen und der unter § 2.3 der Anleihebedingungen aufgeführten Gewinnbeteiligung zurückgezahlt.
Nach § 8 der Anleihebedingungen gelten Bekanntmachungen über das Clearingsystem am dritten Tage nach der Mitteilung an das Clearingsystem als bewirkt.
01.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
REO Spanien Projektentwicklungs GmbH
ABC-Straße 21
20354 Hamburg
Deutschland
ISIN:
DE000A13SH22
WKN:
A13SH2
Börsen:
Freiverkehr in München
EQS News ID:
1180475
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1180475 01.04.2021 CET/CEST