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17:17 Uhr, 10.12.2018

DGAP-Adhoc: Linde AG: Erhöhung der im Zusammenhang mit dem geplanten umwandlungsrechtlichen Squeeze-out zu zahlenden Barabfindung auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie

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DGAP-Ad-hoc: Linde AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

Linde AG: Erhöhung der im Zusammenhang mit dem geplanten umwandlungsrechtlichen Squeeze-out zu zahlenden Barabfindung auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie

10.12.2018 / 17:17 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Erhöhung der im Zusammenhang mit dem geplanten umwandlungsrechtlichen Squeeze-out zu zahlenden Barabfindung auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie

München, 10. Dezember 2018 - Die Linde Intermediate Holding AG ("Linde Intermediate") hat dem Vorstand der Linde Aktiengesellschaft ("Linde AG") heute mitgeteilt, den Betrag der im Zusammenhang mit dem geplanten umwandlungsrechtlichen Squeeze-out zu zahlenden angemessenen Barabfindung um EUR 1,22 auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie zu erhöhen.

Die Erhöhung der Barabfindung beruht auf aufgrund aktueller Informationen angepasster Annahmen hinsichtlich der voraussichtlich zu erzielenden Verkaufserlöse für gewisse fusionskontrollrechtlich erforderliche Veräußerungen im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat die Angemessenheit der Erhöhung der Barabfindung bestätigt.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Linde AG am 12. Dezember 2018 und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Linde Intermediate bzw. der Linde AG ab.

Mitteilende Person: Matthias Dachwald, Head of External Communications


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar an Wörtern wie 'annehmen', 'der Ansicht sein', 'beabsichtigen', 'schätzen', 'erwarten', 'fortsetzen', 'sollte', 'könnte', 'möglicherweise', 'planen', 'prognostizieren', 'vorhersagen', 'wird in Zukunft', 'potentiell', 'voraussagen' und vergleichbaren Ausdrücken. Sie beruhen auf den berechtigten Erwartungen und Annahmen der Verwaltung zum Zeitpunkt ihrer Äußerungen, aber beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten gehören insbesondere: die Fähigkeit, die Unternehmen Praxair und Linde AG erfolgreich zu integrieren; infolge des Unternehmenszusammenschlusses auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige Beschränkungen, welche die erwarteten Vorteile des Unternehmenszusammenschluss verringern könnten; das Risiko, dass die erwarteten Synergieeffekte nicht gehoben werden oder sich dies als langwieriger oder kostenintensiver als geplant herausstellt; die Entwicklung des Aktienmarktes im Allgemeinen; die Entwicklungen der Weltwirtschaft sowie nationaler Wirtschaften und andere internationale Ereignisse und Umstände, einschließlich Wirtschaftskonflikten und Zöllen; die Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen; die Kosten und Verfügbarkeiten von elektronischem Strom, natürlich vorkommenden Gasen und anderen Rohstoffen; die Fähigkeit, Preissteigerungen durchzuführen, um zusätzliche Kosten auszugleichen; Katastrophen, einschließlich Naturkatastrophen, Epidemien, Kriegen und Terroranschlägen; die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben, anzustellen und zu halten; die Effekte durch Änderungen anwendbarer Rechnungslegungsvorschriften; die Folgen steuerrechtlicher, umweltrechtlicher, gesundheitsrechtlicher und anderer Gesetzgebung in den Rechtsordnungen, in denen die Gesellschaft aktiv ist; die Kosten und Ergebnisse von Untersuchungen, Rechtstreitigkeiten und behördlichen Verfahren; die Folgen möglicher ungewöhnlicher und nicht-wiederkehrender Posten; die fortgesetzte rechtzeitige Entwicklung und Akzeptanz neuer Produkte und Verfahren; die Folgen von konkurrierenden Produkten und Preisgestaltungen; die zukünftigen Geschäftsergebnisse und operative Performance von bedeutenden Kunden und belieferten Industrien; die Folgen des Versagens von Informationssystemen, von Netzwerkstörungen und der Verletzung von Datensicherheit; und die Effektivität sowie die Geschwindigkeit der Integration neuer Zukäufe in das bestehende Geschäft. Diese Risiken und Unsicherheiten können möglicherweise dazu führen, dass zukünftige Ergebnisse oder Umstände erheblich von den IFRS- oder angepassten Vorhersagen, Schätzungen oder anderen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

Die Linde AG übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aufgrund veränderter Umstände. Die vorgenannten Risiken und Unsicherheiten sind außerdem in den Jahresabschlüssen sowie Zwischenbilanzen der Linde AG und unter dem Punkt 'Risikofaktoren' im Zulassungsprospekt der Linde plc, welcher im Einklang mit Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt und am 24. Oktober 2018 veröffentlicht wurde, beschrieben. Diese sollten sorgsam durchgesehen werden. Bitte betrachten Sie die zukunftsgerichteten Aussagen der Linde AG im Lichte dieser Risiken.


10.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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