DGAP-Adhoc: DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts
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DGAP-Ad-hoc: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts
29.03.2022 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Der Vorstand der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe in Höhe von 4.420.000 EUR um bis zu 380.000 EUR auf bis zu 4.800.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 380.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,-- (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung weiterer Akquisitionen von Immobilien und für wertsteigernde Investitionen in Bestandsobjekte genutzt werden.
Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,-- EUR je Aktie und zum Platzierungspreis von 27,00 EUR je Neuer Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 voll gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden. Die Begleitung der Kapitalerhöhung erfolgt durch M.M.Warburg & CO.
Kontakt:
Mitteilende Person:
Matthias Schrade, Vorstand
29.03.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG
Nimrodstr. 23
13469 Berlin
Deutschland
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