Deutsches Bankgeheimnis zum 25.06.17 abgeschafft!
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Gastbeitrag des Guidants-Experten Markus Miller
Dieser Frage der gesetzlichen Verankerung der Ehe - auch über die Gemeinschaft von Mann und Frau hinaus - haben die Bundestagsabgeordneten mit einer relativ großen Mehrheit fraktionsübergreifend zugestimmt.
Wer jetzt zukünftig wen heiratet ist dabei aus meiner Sicht vollkommen irrelevant. Fakt ist für mich, dass sich der Deutsche Bundestag am 30.06.2017 über das Grundgesetz gestellt hat. Dieser Vorgang ist eine Farce für die Rechtsstaatlichkeit und den Rechtsstaat in Deutschland!
Der Paragraf zum „Schutz von Bankkunden“ wurde vollständig gestrichen
Im Gegensatz zum vielbeachteten neuen Gesetz der „Ehe für Alle“ ging eine gravierende Änderung die das neue Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) mit sich bringt weitestgehend unter. Am 23. Juni wurde mit Wirkung zum 25. Juni 2017 der bisherige §30a zum Schutz von Bankkunden komplett gestrichen. Nachfolgend finden Sie den bis zum 25.06. gültigen Paragrafen.
Der bisherige und jetzt abgeschaffte § 30a AO zum Schutz von Bankkunden
(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.
(3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 vorgenommen worden ist, dürfen anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben.
(4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden, soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.
(5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs. 1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.
Bereits seit dem Jahr 2005 haben die Finanzbehörden Zugriff auf deutsche Bankkonten
Die Aushöhlung des einst so strengen Bankgeheimnisses in Deutschland begann bereits im Jahr 2005. Das sogenannte „Kontenscreening“ ermöglichte Finanzämtern und weiteren staatlichen Behörden, wie beispielsweise den Sozialämtern, eine Abfragemöglichkeit bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Das führte dazu, dass die Zahl der behördlichen Kontoabfragen in den letzten Jahren immer weiter zunahm.
Von rund 150.000 Kontoabfragen im Jahr 2013 verdoppelten sich diese bis zum Jahr 2016 bereits auf 300.000. Diese Entwicklungen sind negativ für die Freiheits- und Bürgerrechte in Deutschland. Sie bestärken mich in meinen Strategien der Konto- und Depotführung in soliden Ländern, wie der Schweiz und Liechtenstein.
Viele Grüße
Markus Miller
Das sog. "Bankgeheimnis" war bereits in § 30a AO kein echtes Bankgeheimnis. Der Name "Bankgeheimnis" ist völlig verfehlt in meinen Augen, deshalb sollte man das jetzt nicht überbewerten. Abkommensmitglieder von CRS sind doch auch Lichtenstein, Schweiz etc. oder seh ich das falsch??
"... in soliden Ländern, wie der Schweiz und Lichtenstein." ... dass ich nicht lache, wer glaubt, dort vor Kontoabfragen sicher zu sein, der hat noch nie mit einer Bank in diesen Ländern in jüngerer Vergangenheit zu tun gehabt.
So sichert man den nächsten Wahlsieg, alles über Wahlbetrug wie in NRW, sind nun Fake News
Stasi Merkel unterstüzt ausspähen
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27.06.2017 18:35 UhrStefan Krempl
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01.07.2017 10:37 UhrStefan Krempl
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15.06.2017 15:50 UhrStefan Krempl
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Bundestag beschließt denn noch Gesetz
Ein Anmaßung die seines gleichen sucht.
Der SED Staat 2.0 ist fast fertig.
Kontenüberwachung und netzüberwachung, plus propaganda Programm, was nicht passt wird gelöscht.
Ein propaganda Blatt mit Aufklärungsversuch
http://www.zeit.de/kultur/2017-06/demokratie-parte...
@ Sherry1
wenn Sie jetzt noch erklären, was "ziemlich ok" ist - im Gegensatz zu nur "ok" oder "gut" oder "begrüßenswert" - , wenn Sie also erläutern, dass Ihre Meinung keine relativierende Floskel enthält, könnte ich diese nachvollziehen.
Nachdem der Steuerehrliche jahrelang der Dumme gewesen ist und Milliarden an Steuern jährlich von Einkommensmillionären professionell hinterzogen werden, finde ich die Änderungen ziemlich ok. Und wenn Sie Vermögen verstecken wollen, können Sie ja NOCH anonym Gold kaufen.
Die wirklich wichtigen Freiheits- und Bürgerrechte werden mit der Begründung "Terrorbekämpfung" an anderer Stelle beschnitten und zum Beispiel durch automatische Gesichtserkennung und Verhaltensanalyse ad absurdum geführt.