Deutsche Bank: Entlastungen für 2002 aufgehoben - Teilsieg für Kirch
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Die Deutsche Bank hat eine juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte am Montag die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung im Jahr 2003 für nichtig und gab einer Klage des früheren Medienunternehmers Leo Kirch in diesem Punkt Recht. In allen anderen Punkte wurde die Klage Kirchs allerdings abgewiesen.
Kirch hatte laut BGH zu Recht geltend gemacht, dass der frühere Aufsichtsrats- und Vorstandschef Rolf Breuer bei der Hauptversammlung der Deutschen Bank am 10. Juni 2003 hätte offenlegen müssen, dass er sich wegen Klagen von Leo Kirch in einem Interessenkonflikt befinde. Zudem monierte Kirch Protokollierungsfehler des Notars beim Aktionärstreffen.
Die Aufhebung der Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat haben allerdings für die Deutsche Bank keine unmittelbaren Folgen. Seit Jahren streitet Kirch mit Breuer vor Gericht in einem anderen Verfahren um Schadensersatz. Kirch wirft Breuer vor, durch kritische Äußerungen zur Bonität in einem Fernsehinterview den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe herbeigeführt zu haben. Die Forderungen von Leo Kirch an die Deutsche Bank belaufen sich Medienberichten zufolge zwischenzeitlich auf 3,7 Milliarden Euro.
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