DEAG löst Rückstellung über 1,2 Mio. Euro auf
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Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat eine Rückstellung über 1,2 Mio. Euro aufgelöst und einen außerordentlichen Ertrag in entsprechender Höhe erzielt.
Die Rückstellung wurde im Jahr 2002 nach einer Umsatzsteuersonderprüfung bei einer ehemaligen Tochtergesellschaft aufgrund eines Haftungsbescheides für mögliche Umsatzsteuernachzahlungen gebildet.
Die DEAG hat gegen die ergangenen Bescheide Einspruch eingelegt. Das Finanzamt hat sich jetzt der Rechtsauffassung der DEAG angeschlossen und bereits einen geänderten Steuerbescheid erlassen.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung für weitere Einspruchsverfahren der Gesellschaft geht der Vorstand kurzfristig von weiteren ergebnisverbessernden und positiv liquiditätswirksamen Bescheiden aus.
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