Nachricht
08:02 Uhr, 05.05.2004
DEAG erhält Steuererstattung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat rückwirkend zum 27.01.2001 die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft angefochten. Im Ergebnis werden aus diesem Sachverhalt Steuererstattungen in Höhe von 2,467 Mio. Euro veranlagt. Diese Steuererstattungen sind in voller Höhe ertrags- und liquiditätswirksam.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.