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08:02 Uhr, 05.05.2004

DEAG erhält Steuererstattung

Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat rückwirkend zum 27.01.2001 die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer ehemaligen Tochtergesellschaft angefochten. Im Ergebnis werden aus diesem Sachverhalt Steuererstattungen in Höhe von 2,467 Mio. Euro veranlagt. Diese Steuererstattungen sind in voller Höhe ertrags- und liquiditätswirksam.

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