Cannabis-Aktien explodieren - Trump sorgt wieder mal für gute Stimmung
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- Tilray Brands Inc. - WKN: A41VMJ - ISIN: US88688T2096 - Kurs: 9,459 € (XETRA)
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Die bislang geltende Einordnung als Schedule-I-Droge, reserviert für Stoffe ohne medizinischen Nutzen und mit hohem Missbrauchspotenzial, könnte fallen. Stattdessen rückt eine Herabstufung in die Kategorie Schedule III in greifbare Nähe. Für die Cannabisbranche wäre das ein Befreiungsschlag, für die US-Drogenpolitik eine Zäsur.
Der Schritt hätte weitreichende Folgen. Cannabis stünde dann nicht mehr auf einer Stufe mit Heroin oder LSD, sondern mit Substanzen wie Ketamin oder codeinhaltigen Schmerzmitteln. Für Unternehmen würde sich der Alltag schlagartig verändern. Der Zugang zu Bankkrediten und Zahlungsdiensten könnte sich normalisieren, steuerliche Sonderbelastungen würden entfallen, institutionelle Investoren bekämen erstmals einen rechtlich belastbaren Rahmen. Auch die medizinische Forschung, bislang durch Bundesrecht ausgebremst, könnte Fahrt aufnehmen.
Gespräche hinter den Kulissen
Trump hat das Thema nach Angaben aus dem Umfeld des Weißen Hauses intensiv sondiert. Gespräche mit Führungskräften der Cannabisindustrie gehören ebenso dazu wie Abstimmungen mit Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und CMS-Chef Mehmet Oz. Offiziell bleibt die Administration vorsichtig. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, heißt es. Doch allein die Tatsache, dass Trump das Thema zur Chefsache macht, verändert die politische Statik in Washington.
Schon im Sommer hatte der Präsident eingeräumt, zwischen den Lagern zu stehen. Auf der einen Seite jene, die auf therapeutische Effekte und die Realität einer faktischen Legalisierung in vielen Bundesstaaten verweisen. Auf der anderen Seite Kritiker, die vor gesundheitlichen Risiken und einem leichteren Zugang für Jugendliche warnen. Trump selbst sprach von einer der schwierigsten Abwägungen seiner Amtszeit.
Ein föderales Flickwerk
Die rechtliche Lage in den USA ist seit Jahren widersprüchlich. Bundesrechtlich bleibt Cannabis verboten, während mehr als 40 Bundesstaaten medizinische Nutzung erlauben und rund die Hälfte auch den Freizeitkonsum. Der Markt existiert längst, aber in einer Grauzone. Versuche, diese Diskrepanz durch Gesetzgebung im Kongress aufzulösen, sind regelmäßig gescheitert. Eine Umstufung durch die Exekutive wäre daher kein vollständiger Systemwechsel, wohl aber der bislang stärkste Hebel, um Bundesrecht und wirtschaftliche Realität einander anzunähern.
Der Weg dorthin ist allerdings steinig. Selbst ein politischer Wille des Präsidenten müsste ein formales Regelsetzungsverfahren durchlaufen, das derzeit blockiert ist. Bereits unter Joe Biden hatte das Justizministerium 2024 eine Herabstufung empfohlen. Klagen, Gutachten und Behördenroutinen ließen das Vorhaben jedoch versanden.
Bemerkenswert ist der Kontrast zur übrigen Drogenpolitik der Trump-Administration. Während Cannabis liberaler behandelt werden soll, verschärft der Präsident bei anderen Substanzen den Kurs. Fentanyl und verwandte Stoffe wurden erst im Sommer dauerhaft als Schedule-I-Drogen eingestuft, verbunden mit härteren Strafen und einer aggressiven Rhetorik an den Grenzen. Trump verbindet damit Sicherheits-, Handels- und Migrationspolitik.
Fazit: Eine Herabstufung von Cannabis wäre ökonomisch plausibel und politisch mutig. Sie würde einer milliardenschweren Branche endlich einen verlässlichen Rechtsrahmen geben und die Kluft zwischen Bundesrecht und Bundesstaaten verkleinern. Gleichzeitig birgt sie Risiken und dürfte neue Debatten zwischen den konservativen Kräften der Partei auslösen. Noch ist nichts entschieden. Die Cannabis-Aktie jedenfalls legen heute zwischen 15 und 30 % im Schnitt zu.


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