BVI kritisiert Verbot neuer offener Immobilienfonds
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Berlin (BoerseGo.de) - Die deutsche Fondsbranche übt scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten Verbot neuer offener Immobilienfonds. "Ein Verbot neuer offener Immobilienfonds würde viele Kleinanleger vom Immobilienmarkt ausschließen", sagte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) laut aktueller Stellungnahme. Kleinanleger wären nach Einschätzung des BVI weitgehend auf die Assetklassen Aktien und Anleihen beschränkt.
"Seit 1959 ermöglicht der offene Immobilienfonds Kleinanlegern in Deutschland diversifizierten Immobilienbesitz, ohne den Schwankungen der Börse ausgesetzt zu sein. Investments sind bereits ab 25 Euro möglich und erzielten in den letzten 30 Jahren eine durchschnittliche Rendite von jährlich 5,4 Prozent“, rechnet der BVI vor.
Im Zuge der Finanzkrise waren zahlreiche offene Immobilienfonds geschlossen worden und mussten anschließend liquidiert werden, weil die Anleger wegen einbrechender Immobilienpreise mehr Geld aus den Produkten abziehen wollten, als auf die Schnelle ausgezahlt werden konnte. Als Konsequenz will die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie nun neue offene Immobilienfonds verbieten. Bereits bestehende offene Immobilienfonds sind von dem Verbot nicht betroffen.
Für "nicht nachvollziehbar" hält der BVI die Pläne der Bundesregierung, auch offene Immobilien-Spezialfonds für institutionelle Anleger verbieten zu wollen. Anders als bei den Immobilien-Publikumsfonds habe es bei diesen Produkten nie Probleme gegeben, so der BVI. Zudem seien die Produkte bei institutionellen Kunden äußerst gefragt.
Der Gesetzentwurf enthält nach BVI-Einschätzung allerdings auch Gutes. Die Fondsbranche begrüßt insbesondere den Fortbestand des offenen Wertpapier-Spezialfonds, den das Finanzministerium ursprünglich ebenfalls abschaffen wollte. Die geplante Einführung der Investmentkommanditgesellschaft als Vehikel für das Pooling von Pensionsgeldern internationaler Konzerne gehe zudem auf eine Initiative des BVI zurück. Allerdings müssten auch im Bereich der Wertpapierfonds handwerkliche Fehler in dem Gesetz behoben werden, so der BVI.
In einer ersten Stellungnahme vom 20. Juli 2012 hatte der BVI noch die positiven Aspekte zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie hervorgehoben. Bereits damals war aber das geplante Verbot offener Immobilienfonds kritisiert worden.
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