BVI begrüßt BaFin-Schreiben zu Garantiefonds
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem Rundschreiben die Einzelheiten zur Eigenkapitalunterlegung für deutsche Garantiefonds geregelt. "Somit ist klargestellt, dass Investmentgesellschaften Garantiefonds in Deutschland auflegen dürfen - ohne unnötige Absicherungs- und Eigenkapitalkosten", kommentiert Rüdiger H. Päsler, Geschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management.
Die Berechnungsformel für eine eventuelle Unterlegung mit Eigenkapital bestimme sich durch einen vom aktuellen Zinsgefüge abhängigen Diskontierungssatz, die historische monatliche Volatilität sowie die Restlaufzeit. Folglich seien nur dann Sicherungsmittel vorzuhalten, wenn der aktuelle Anteilwert den garantierten Betrag abzüglich des ermittelten Diskontierungsbetrags unterschreitet.
"Das Rundschreiben ist für die Investmentbranche ein entscheidender Durchbruch", so Päsler. Allerdings sei - mit Blick auf Garantiefonds - noch unsicher, ob bereits in naher Zukunft entsprechende Fonds hierzulande aufgelegt werden. Dies hänge mit einem gravierenden steuerlichen Nachteil von inländischen gegenüber im europäischen Ausland aufgelegten Investmentfonds zusammen. Da es sich bei Garantiefonds in der Regel um thesaurierende Produkte handelt, wäre nach der gegenwärtigen Steuergesetzgebung jährlich von in Deutschland aufgelegten Garantiefonds eine Zinsabschlagsteuer auf die thesaurierten Erträge abzuführen. Dies ist bei ausländischen Garantiefonds nicht erforderlich, so dass diese einen sehr großen Wettbewerbsvorteil im Absatzmarkt Deutschland haben. Der BVI setzt sich deshalb dafür ein, dass deutsche Garantiefonds steuerlich mit ausländischen Garantiefonds gleichgestellt werden. Nur auf diesem Wege könne die noch bestehende Wettbewerbsungleichheit beseitigt werden, so Päsler.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.