BVI: Abgeltungssteuer darf Altersvorsorge nicht bremsen
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Die Investmentbranche begrüßt die geplante Einführung einer Abgeltungssteuer. Diese könne zur bürokratischen Entlastung aller Beteiligten, mehr Akzeptanz und damit zu insgesamt höheren Steuereinnahmen führen, teilte der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. auf seiner Jahres-Pressekonferenz mit.
Dr. Wolfgang Mansfeld, designierter Präsident des Verbandes, betonte jedoch, dass eine Abgeltungssteuer nicht die Bereitschaft der Bürger bremsen darf, eigenständig für das Alter vorzusorgen.
Das Bundesministerium der Finanzen plant derzeit, mit der Einführung der Abgeltungssteuer auch Wertzuwächse zu besteuern. International verbreitet sei eine Abgeltungssteuer jedoch nur auf Dividenden und Zinsen, so der BVI. "Eine Abgeltungssteuer auch auf langfristige Wertzuwächse würde die Attraktivität eines Aktien- oder Aktienfondsinvestments hart treffen", betont Mansfeld. Dies würde die Motivation der Bürger vorzusorgen bremsen und es ihnen erschweren, die Versorgungslücke zu schließen.
Der BVI fordert deshalb zumindest einen Bestandsschutz für bis Ende 2008 erworbene Investmentfonds. Dies sollte auch für Investment-Sparverträge gelten, die in den folgenden Jahren fortgeführt werden, so Mansfeld.
Der BVI geht aber noch weiter um die Motivation der Langfristsparer zu erhalten. Der BVI blickt dabei über die Grenzen. So seien langfristige Wertzuwächse in anderen Ländern entweder steuerfrei, wie zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich, oder sie unterlägen einem ermäßigten Steuersatz. In Frankreich gebe es eine Freigrenze für Veräußerungsgewinne von 15.000 Euro im Jahr, in Großbritannien einen jährlichen Freibetrag von rund 12.000 Euro. Bereits bei einer Haltedauer von über zwei Jahren müsse dort nur noch ein Viertel des Gewinns der Steuer unterworfen werden.
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