Bundesverfassungsgericht: Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Das Bundesverfassungsgericht hat die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale gekippt. Die seit 2007 geltende Regelung, wonach Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind, sei verfassungswidrig, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Damit gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Damit können Pendler nun wieder ab dem ersten Kilometer 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Zuletzt war dies erst ab dem 21. Kilometer möglich.
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