Bundestag beschließt Reform des Postgesetzes
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundestag hat eine Reform des Postgesetzes beschlossen, die unter anderem eine Anpassung der Brieflaufzeiten vorsieht. Künftig müssen demnach Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen anstatt wie bisher zu 80 Prozent am folgenden Werktag und 95 Prozent am zweiten Werktag. Für den Gesetzentwurf, der nun noch im Bundesrat behandelt werden muss, stimmten die Koalitionsfraktionen, wie Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) bekanntgab.
Das Postrechtsmodernisierungsgesetz beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Regierung dazu laut Bundestag. Außerdem sollten der faire Wettbewerb gestärkt, angemessene Arbeitsbedingungen gefördert und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor gesetzt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Außerdem soll die Obergrenze für Pakete, die von einer Person alleine zugestellt werden, bei 20 statt bei 31,5 Kilogramm liegen. Entweder soll eine zweite Person oder ein geeignetes technisches Hilfsmittel nötig sein. Zustellerfirmen sollen sich zudem bei der Bundesnetzagentur lizenzieren müssen und können bei Verstößen mit Bußgeldern belegt werden.
"Mehr als 25 Jahre, nachdem das Postgesetz in Kraft getreten ist, modernisieren wir es jetzt, weil es deutlich in die Jahre gekommen ist", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch in der Debatte im Bundestag. "Preise sinken und die Dinge werden besser, wenn Wettbewerb auf Märkten herrscht und deswegen sorgen wir mit diesem Gesetz auch dafür, dass wir mehr Wettbewerb haben", hob er hervor. So müssten marktbeherrschende Unternehmen von nun an ihre Verträge der Bundesnetzagentur offenlegen, sodass es einfacher sei, in den Markt einzusteigen.
Laut dem Gesetz soll die Behörde im Universaldienst mit stärkeren Befugnissen zur Einhaltung der Vorgaben ausgestattet werden. Werden Universaldienstvorgaben nicht erfüllt, soll sie konkrete Anordnungen treffen und durchsetzen können. Unter anderem sollen zudem digitale Lösungen im Rahmen der Universaldiensterbringung in angemessenem Umfang berücksichtigt werden.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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