Bundesregierung beschließt Auflagen für Banken
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Berlin (BoerseGo.de) - Die Bundesregierung hat am Montagmorgen die Details der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes festgelegt. Demnach beträgt die Obergrenze für die Rekapitalisierung bezogen auf ein einzelnes Institut - vorbehaltlich einer Entscheidung des Lenkungsausschusses - 10 Milliarden Euro. Die Obergrenze für die Übernahme von Risikopositionen liegt bei 5 Milliarden Euro.
Ferner werden die staatlichen Hilfen an Bedingungen geknüpft, um eine solide und umsichtige Geschäftspolitik der betreffenden Institute zu gewährleisten. So kann der Fonds darauf hinwirken, dass risikoreiche Geschäfte reduziert oder ganz aufgegeben werden. Die Vergütung der Manager muss auf ein "angemessenes Maß" begrenzt werden. Als unangemessen angesehen wird eine monetäre Vergütung, die 500.000 Euro pro Jahr übersteigt. Während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme dürfen die Banken nur Dividenden an den Fonds ausschütten.
Die Laufzeit der abzusichernden Verbindlichkeiten darf 36 Monate nicht übersteigen. Garantien des Fonds müssen spätestens am 31. Dezember 2012 auslaufen.
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