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12:11 Uhr, 22.11.2024

Bundesrat billigt Krankenhausreform

Von Andrea Thomas

DOW JONES--Der Bundesrat hat das Gesetz zur Krankenhausreform gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem umstrittenen Gesetz fand keine Mehrheit. Das noch von der Ampel-Regierung im Bundestag beschlossene Gesetz war auf deutliche Kritik von Verbänden und der Union gestoßen. Ziel der Krankenhausreform ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren und die Vergütungsstrukturen zu ändern. Damit soll laut Bundesregierung die Qualität der Behandlungen gesteigert werden. Zudem hat sie eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren zum Ziel.

Das derzeit auf Fallpauschalen basierende System der Krankenhausvergütung ist laut Bundesgesundheitsministerium stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. Mit der nun beschlossenen Reform soll die Krankenhausabrechnung künftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung erfolgen. Anders als bisher soll sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen richten, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten.

Außerdem soll die Versorgung im ländlichen Raum so verändert werden, dass die Patienten einen besseren Zugang zu Fachärzten bekommen. Der Bundesrat hat die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard kritisiert. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus, wie die Länderkammer erklärte. Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie.

Der Bundesrat kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhängig sei.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

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