Bundeskartellamt beklagt mangelnden Wettbewerb bei den E-Ladesäulen
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskartellamt hat mangelnden Wettbewerb bei E-Ladesäulen beklagt. Zahlreiche Städte und Kommunen hätten geeignete öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben, wie es in einem Bericht der Behörde zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge heißt. Dadurch steige die Gefahr überteuerter Preise an den Ladesäulen. Allerdings sieht die Behörde noch keinen Grund zum Eingreifen, da aus heutiger Sicht einzelne Preisüberhöhungen allein noch nicht den Schluss zuließen, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien.
"Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig", kritisierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. In vielen lokalen Märkten gebe es nur sehr wenige Anbieter von Ladesäulen und Ladestrom. Dort sei die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen.
"Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt, weil marktmächtige Anbieter keine Wechsel zur Konkurrenz befürchten müssen. Ein Zustand, der durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen wäre", sagte Mundt.
Dem Kartellamt zufolge können die aktuellen Preisunterschiede an den Ladesäulen auf punktuell missbräuchlich überhöhte Preise hinweisen. Denn wenn Anbieter über lokale Marktmacht verfügten, erhöhe dies tendenziell den Anreiz und die Möglichkeit für Preiserhöhungen.
Einzelne Preisüberhöhungen allein ließen allerdings noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien, so die Behörde. Denn die Betreiber müssten noch ihre Investitionskosten für die errichtete Ladeinfrastruktur decken. Die Auslastung der Ladesäulen sei stellenweise aber noch sehr gering. Dies könne vereinzelt hohe Preise rechtfertigen.
Diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Fläche unterbleibt
Das Bundeskartellamt kritisiert aber, dass insbesondere auf kommunaler Ebene eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Flächen zu oft unterbleibe. Entlang der Autobahnen sei die Situation unterschiedlich, je nachdem, ob man bewirtschaftete Rastanlagen mit Tankstellen und Restaurant oder einfache Rastplätze mit reinen Parkplätzen und möglicherweise Toiletten betrachten würde.
An den einfachen Rastplätzen habe der Bund durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen deutlich verbessert. Bei den bewirtschafteten Rastanlagen sollen aber im Gegensatz dazu Parkplatzflächen auf der Grundlage langfristiger Konzessionen weiterhin insbesondere bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben. "Hier besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Tank & Rast-Gruppe durch die ausschließlich eigene Nutzung der Flächen oder die Vergabe von Flächen an nur einige wenige Ladesäulenbetreiber die Entstehung marktmächtiger Stellungen fördert", so das Kartellamt.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/brb
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