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12:02 Uhr, 04.09.2024

Bundeskabinett verabschiedet Eckpunkte zum Weltraumgesetz für Privatwirtschaft

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zu einem neuen Weltraumgesetz verabschiedet, das eine funktionsfähige Weltrauminfrastruktur für die moderne Industrie und Informationsgesellschaft stärken soll. Damit will die Bundesregierung völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzen. Die Regelungen sollen lediglich privatwirtschaftliche, nicht aber staatliche Weltraumaktivitäten betreffen. Die Regierung will damit die Weichen stellen für das Voranbringen von "New Space", der Bekämpfung des Klimawandels und für einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen. Weltraumaktivitäten sollen künftig überwacht werden.

Hintergrund des Vorhabens ist, dass sich die Entwicklung in der Branche in den vergangenen Jahren beschleunigt hat, weltraumgestützte Infrastrukturen immer mehr Teil der kritischen Infrastruktur werden und immer mehr private Weltraumakteure auf den Markt drängen. Der Regierung strebt eine Balance zwischen einer Regulierung, die den sicheren Betrieb von Technik sicherstellt, und der Wettbewerbsfähigkeit an. Auch das Thema Weltraumschrott wird adressiert.

Derzeit wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums der Raumfahrtsektor in Deutschland zwar noch überwiegend von staatlichen Aufträgen geprägt, aber private Player würden immer mehr auf dem Markt zunehmen.

Weltraumaktivitäten müssen genehmigt werden

Konkret soll es einen Genehmigungsvorbehalt für künftige Weltraumaktivitäten geben und Weltraumgegenstände sollen registriert werden. Denn Deutschland sei völkerrechtlich verpflichtet, die Aktivitäten nicht-staatlicher Stellen im Weltraum zu genehmigen und fortlaufend zu überwachen sowie Weltraumgegenstände zu registrieren, so das Ministerium.

"Gegenwärtig hat die Bundesrepublik weder die Möglichkeit, Kontrolle über nicht-staatliche Weltraumaktivitäten auszuüben, in sie einzugreifen oder bei ihrem Betreiber Regress zu nehmen, noch kann sie im Fall der Bündnis- oder Landesverteidigung auf nicht-staatliche Weltraumsysteme und deren Informationen und Dienstleistungen zurückgreifen", heißt es in den Eckpunkten aus dem Haus des Wirtschaftsministeriums, in die Dow Jones Newswires Einblicke hatte.

Die Regierung hofft, dass die Genehmigungs- und Überwachungserfordernisse Sicherheits- und Haftungsrisiken minimieren helfen. Denn es soll ein Regressanspruch der Bundesrepublik gegen nicht-staatliche Betreiber geben, die die tatsächliche Kontrolle über eine Weltraumaktivität ausüben. Dieser soll mit einer Haftpflichtversicherung oder Bürgschaft abgesichert werden.

Der Verunreinigungen des Weltraums mit sogenanntem "Weltraumschrott" soll durch die Definition technischer Anforderungen an Weltraumaktivitäten vorbeugt werden. So soll eine planmäßige Beendigung jeder Weltraumaktivität und Vorgaben zur Vermeidung von Kollisionen im Orbit erforderlich werden.

Die Bundesregierung wird nun einen Entwurf zum Weltraumgesetz erarbeiten, der zwischen den unterschiedlichen Ministerien noch abgestimmt werden muss. Sollte vor der Abstimmung des Gesetzes noch das von der Europäischen Kommission geplante "EU Space Law" mit der vorgesehenen Regelungsart, -umfang und -inhalte verabschiedet werden, will die Bundesregierung dies noch in das eigene Gesetz einarbeiten.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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