Kommentar
11:00 Uhr, 09.07.2026

BMF zur Bitcoin-Haltefrist: "Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig beitragen"

Das Bundesfinanzministerium hält trotz massiver Kritik aus der Krypto-Community an seinen Steuerplänen fest. Gegenüber BTC-ECHO verteidigt das Ministerium die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist und nennt die Gründe.

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Die geplante Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist stößt auf massiven Widerstand in der Krypto-Community. Zahlreiche Anleger kritisieren die Pläne der Bundesregierung und befürchten eine deutliche Verschärfung der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. BTC-ECHO hat das Bundesfinanzministerium mit der Kritik konfrontiert. Das Ministerium hält dennoch an seinem Vorhaben fest.

Bitcoin-Haltefrist “mit modernen Vorschriften”

In einer Stellungnahme erklärt Ministeriumssprecher Dr. David Rüll, die Bundesregierung habe sich im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 6. Juli darauf verständigt, “die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten und modernen Vorschriften zu reformieren”.

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Bislang bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll diese Regel entfallen. Kryptowerte würden künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet.

Gesetzesentwurf noch nicht vorgelegt

Zur Begründung verweist das Ministerium auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. “Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern”, so Rüll gegenüber BTC-ECHO. Ziel seien “gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen”, die “die Akzeptanz einer Reform in der Bevölkerung deutlich steigern” sollen. Deshalb wolle die Bundesregierung die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen, um eine “gerechte und nachvollziehbare Besteuerung” zu erreichen.

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Einen konkreten Gesetzentwurf hat das Bundesfinanzministerium bislang nicht vorgelegt. Damit bleibt weiter offen, wie mögliche Übergangsregelungen aussehen und ob bereits gehaltene Bitcoin und andere Kryptowährungen unter die neuen Vorschriften fallen werden. Die Bundesregierung hält jedoch an ihrem Ziel fest, die Reform ab 2027 umzusetzen.

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