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08:16 Uhr, 15.10.2001
Blue C: keine Anwendung der Pennystock-Regeln
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Die Blue C AG hat beim Landgericht Frankfurt/Main eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Deutschen Börse AG untersagt wird, das Unternehmen in den nächsten sechs Monaten aus dem Neuen Markt zu entfernen.
Die Deutsche Börse AG hatte neue Neue-Markt-Regeln eingeführt, die erlauben sollen, Pennystocks unter einem Euro aus dem Neuen Markt zu werfen. Blue Cs einstweiliger Verfügung wurde jedoch - wie einigen anderen Nemax-Unternehmen - stattgegeben.
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