Nachricht
08:16 Uhr, 15.10.2001

Blue C: keine Anwendung der Pennystock-Regeln

Die Blue C AG hat beim Landgericht Frankfurt/Main eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Deutschen Börse AG untersagt wird, das Unternehmen in den nächsten sechs Monaten aus dem Neuen Markt zu entfernen.
Die Deutsche Börse AG hatte neue Neue-Markt-Regeln eingeführt, die erlauben sollen, Pennystocks unter einem Euro aus dem Neuen Markt zu werfen. Blue Cs einstweiliger Verfügung wurde jedoch - wie einigen anderen Nemax-Unternehmen - stattgegeben.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen