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14:08 Uhr, 19.03.2004

BITKOM zum Urheberrecht

Der zweite Teil der Reform des deutschen Urheberrechtsgesetzes nimmt derzeit konkrete Formen an. Eine Arbeitsgruppe, die auf Einladung des Bundesjustizministeriums die noch strittigen Fragen beim urheberrechtlichen Vergütungssystem diskutiert, hat ihre Arbeit vorläufig abgeschlossen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) ist in diese Arbeitsgruppe eingebunden und hat seine Eckpunkte einer Reform auf der Messe CeBIT nun auch öffentlich vorgestellt.

Entscheidend für den Erfolg der Novelle ist aus BITKOM-Sicht, dass das Bundesjustizministerium seinen Ankündigungen gerecht wird und klare Regelungen trifft. "Nur wenn die Urhebervergütung im Gesetz nach oben begrenzt wird, erhalten die Unternehmen ausreichende Planungssicherheit und die Abgabenstreitigkeiten können beendet werden", so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. BITKOM fordert, dass die Abgabenhöhe im Gesetz begrenzt wird. Rohleder: "Hier muss die Regierung Farbe bekennen." Es sollten Beträge und Höchstgrenzen sowie klare Schlüssel für die Absenkung festgeschrieben werden. "Dieses Kernproblem müssen Regierung und Gesetzgeber lösen", so Rohleder. "Wir dürfen diese entscheidenden Fragen nicht schon wieder auf die Gerichte abwälzen."

Tatsächlich gibt es im Internet keine klassischen Privatkopien mehr, für die bislang pauschale Abgaben auf Endgeräte gefordert werden. Damit darf es dort aus BITKOM-Sicht auch keine pauschale Vergütung geben. Im Internet wird die individuelle Vergütung durch so genannte Digital Rights Management-Systeme (DRMS) bereits praktiziert. Abgaben für die Internetnutzung würden daher zu einer Doppelbelastung der Verbraucher führen.

BITKOM fordert außerdem, dass auch weiterhin nur jene Geräte abgabepflichtig sind, die tatsächlich auch zur Anfertigung von Kopien bestimmt sind. Ansonsten müssten die Verbraucher grundsätzlich auch auf alle Geräte zahlen, die zwar eine Kopierfunktion besitzen, faktisch aber gar nicht zum privaten Kopieren genutzt werden.

Um Planungssicherheit zu bekommen, fordert BITKOM des Weiteren, dass für die einzelnen Gerätekategorien, also für Bild- und Tonaufzeichnungen oder Reprografie maximale Vergütungssätze festgeschrieben werden. Diese Maximal-Sätze dürfen nur dann angewendet werden, wenn es sich um ein Gerät handelt, das ausschließlich dazu genutzt wird, Privatkopien anzufertigen.

BITKOM: Abgaben müssen verhältnismäßig sein

Ein weiterer, für BITKOM besonders wichtiger Punkt ist, dass im Gesetz festgeschrieben wird, wie hoch die Abgaben in Bezug auf den Gerätepreis maximal sein dürfen. Rohleder: "Wir fordern eine Höchstgrenze im unteren einstelligen Prozentbereich."

Letzter Eckpunkt von BITKOM ist die Einsetzung einer effektiveren Schlichtungsinstanz. Diese soll so besetzt sein, dass alle Parteien die Entscheidungen akzeptieren können. Damit können künftig jahrelange Streitigkeiten, wie es sie zurzeit gibt, vermieden werden.

In mehreren anderen Punkten konnte zwischen den beteiligten Parteien bereits Einigung erzielt werden. So sind sich alle Teilnehmer der Arbeitsgruppe einig, dass das Pauschalabgabensystem bis auf Weiteres neben den neuen, individuellen Vergütungssystemen weiter bestehen muss. Klar ist aber auch, dass künftig der Pauschalanteil am Vergütungsaufkommen sinken muss.

Das Bundesjustizministerium will bis zur Sommerpause seinen Referentenentwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorlegen.

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