Biotest schließt Lizenzvereinbarung für Krebsantikörper
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Die Biotest AG hat sich über eine Kooperations- und Lizenzvereinbarung mit der ImmunoGen, Inc., Cambridge, MA (USA), die weltweiten Vermarktungsrechte für die in Entwicklung befindliche Krebstherapie (DM-Toxine) in Verbindung mit dem eigenen monoklonalen Antikörper BT-062 gesichert. Dies gab das Pharma-, Biotherapeutika- und Diagnostikunternehmen am Dienstag bekannt.
Im Rahmen der Vereinbarung erhalte Biotest für ein bestimmtes Antigen die exklusiven Nutzungsrechte an der Tumor-Activated-Prodrug (TAP) Technologie von ImmunoGen. Bei dieser Technologie würden Tumorzellen mit Hilfe eines Immunkonjugats bekämpft, das sich aus dem Antikörper von Biotest sowie einem Toxin von ImmunoGen zusammensetzt. Der hochspezifische Antikörper bindet selektiv an Tumorzellen, die dann vom Zellgift zerstört werden. Diese neuartige Therapie soll in der Indikation Multiples Myelom sowie in weiteren Krebserkrankungen entwickelt werden.
Im Rahmen der Vereinbarung werde Biotest an ImmunoGen eine Upfront-Zahlung in Höhe von 1 Million US-Dollar leisten (knapp 800.000 Euro). Weitere Zahlungen seien vom Erreichen definierter Meilensteine während der Entwicklung und Zulassung abhängig. Die Meilenstein-Zahlungen können eine Gesamtsumme von maximal 35,5 Millionen US-Dollar (rund 28 Millionen Euro) erreichen, teilte Biotest mit. Darüber hinaus sei ImmunoGen prozentual an den Produktumsätzen beteiligt.
Für den US-amerikanischen Markt habe ImmunoGen die Option, sich gegen Zahlung einer Gebühr an Biotest unmittelbar hälftig an der Entwicklung und Vermarktung des Immunkonjugats zu beteiligen. Die Höhe dieser Gebühr betrage abhängig vom Entwicklungsstadium 5 Millionen bzw. 15 Millionen US-Dollar. Im Falle der Ausübung der Option verliert ImmunoGen den Anspruch auf Lizenzzahlungen für den US-amerikanischen Markt und alle weiteren von Biotest noch nicht entrichteten Meilensteinzahlungen. Biotest strebt auch in weiteren Ländern Entwicklungs- und Vertriebspartnerschaften an, um den Forschungs- und Entwicklungsaufwand zu begrenzen und zugleich die zügige weltweite Vermarktung des Biotherapeutikums auf Basis von BT-062 sicherzustellen.
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