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20:05 Uhr, 25.02.2026

Bilanz-Ärger bei Gerresheimer weitet sich aus

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DOW JONES--Gerresheimer wird den Ärger mit der Bafin nicht los, und die Behörde weitet ihre Untersuchung nun sogar noch aus. Wie der Hersteller von Verpackungen aus Glas, Spezialglas und Kunststoffen für die Pharma-, Kosmetik- und Lebensmittelindustrie am Mittwochabend mitteilte, will die Bafin die im September 2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024 erweitern und zudem eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025 einleiten.

Die neuen Prüfpunkte der Bafin sind im Geschäftsjahr 2023/2024 nun eventuelle Leasing-Fehler und so könnten Leasingverbindlichkeiten von 65,5 Millionen Euro falsch ausgewiesen oder im Anhang unzutreffend diskontiert worden sein. Auch auf dem Prüfstand steht die Nutzungsdauer von aktivierten Entwicklungskosten von 29,4 Millionen Euro. Die Bafin prüft auch, ob eine Wertminderung der Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies von 196,5 Millionen Euro bereits früher hätte erfolgen müssen.

Beim Halbjahresbericht 2025 legt die Behörde den Fokus auf den Bereich Risikomanagement & Akquisitionen. Beim Kauf von Bormioli Pharma hat die Bafin die Risikoeinschätzung von Gerresheimer im Blick. So seien die Risiken aus Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering eingestuft worden, erklärte Gerresheimer und verweist darauf, dass die Bafin nun Anhaltspunkte sieht, dass die Aufrechterhaltung der Risikoeinstufung nicht mehr angemessen gewesen sei. Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtigt die Bafin laut Gerresheimer nun auch im Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum Bilanzstichtag 31. Mai 2025.

Gerresheimer erklärte, man werde mit der Bafin im Rahmen der Prüfungen weiterhin "vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären".

Vor der nun angekündigten Erweiterung der Prüfung gab es bereits ein laufendes Verfahren der Bafin gegen die Gerresheimer AG. Die ursprüngliche Prüfung wurde Mitte September 2025 eingeleitet und konzentrierte sich auf die Umsatzrealisierung. Im Zentrum standen die sogenannten "Bill-and-Hold-Vereinbarungen". Es sollte geklärt werden, ob die Voraussetzungen für diese spezielle Form der Umsatzlegung nach den geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards erfüllt waren. Nach IFRS dürften die Umsätze erst bei der Auslieferung verbucht werden. Gerresheimer hatte im Dezember angekündigt, die Buchungspraxis entsprechend zu ändern. Der neue Vorstand sprach vor kurzem von Verstößen von Mitarbeitern gegen interne Vorschriften und gegen IFRS. Allein in der Bilanz für 2024 seien 35 Millionen Euro Umsatz und 24 Millionen beim bereinigten EBITDA nicht richtig verbucht worden.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

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