BGH: E.ON und RWE beherrschen den Markt
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Beschwerde gegen das vom Bundeskartellamt verhängte Verbot einer Übernahme der Stadtwerke Eschwege durch E.ON zurückgewiesen. Zusammen mit RWE habe E.ON eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland und dürfe deshalb in Deutschland nicht weiter expandieren, so das höchstrichterliche Urteil. Für den Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importiertem Strom herrsche noch kein freier Wettbewerb. Zumindest zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE bestehe vielmehr ein marktbeherrschendes Oligopol, stellte der BGH fest. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2003 den Einstieg von E.ON bei den Stadtwerken Eschwege mit 33 Prozent untersagt, wogegen E.ON geklagt hatte. .
Wegen der geringen Durchleitungskapazität der Kuppelstellen an den deutschen Grenzen könnten ausländische Stromanbieter auf dem inländischen Markt nur einen geringen Wettbewerbsdruck entfalten, so der BGH. Das verschaffe den großen deutschen Stromerzeugern eine starke Marktstellung. Auch bestehe zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE kein nennenswerter Wettbewerb. Die übrigen stromerzeugenden Unternehmen, darunter Vattenfall und EnBW, seien nicht in der Lage, einen hinreichenden Wettbewerbsdruck gegen die Marktführer aufzubauen.
Bereits jetzt haben E.ON und RWE laut BGH Anteile an insgesamt 204 stromverteilenden Unternehmen. Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb weiter einschränken und die marktbeherrschende Stellung der beiden Energiegiganten weiter festigen. Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts in letzter Instanz bestätigt.
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