Beteiligungsangebot für "Down Under" von SachsenFonds
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Die SachsenFonds GmbH bringt mit dem Australien-Fonds I ein neues Beteiligungsangebot auf den Markt, das Anleger die Möglichkeit für eine attraktive Immobilieninvestition im prosperierenden Asien- Pazifik-Raum ermöglicht.
Mit seinen rund 20,6 Millionen Einwohnern hat sich Australien in den letzten Jahren zu einer äußerst leistungsfähigen und dynamischen Volkswirtschaft entwickelt. Die Wachstumsraten des Bruttoinlandprodukts lagen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 3,7 Prozent p. a., dem höchsten Wert aller 30 OECD-Staaten. Die Arbeitslosenquote hat mit rund fünf Prozent den niedrigsten Stand der letzten 27 Jahre erreicht, erläutert das Emissionshaus.
Mit einem Gesamtvolumen von 258,6 Millionen AUD, davon 94,9 Millionen AUD Eigenkapital zuzüglich 5 Prozent Agio, investiert die Fondsgesellschaft in das "KPMG House" im Herzen des Central Business Districts von Melbourne. Das historische Gebäude wurde aufwändig revitalisiert und bietet heute als Class-A-Objekt eine Gesamtfläche von 43.133 Quadratmetern, davon 40.814 Quadratmeter Büro- und 2.319 Quadratmeter Einzelhandels- und Gastronomieflächen. Darüber hinaus verfügt die Immobilie über 350 Tiefgaragen-Stellplätze. Die Immobilie ist zu rund 97 Prozent vermietet, für freie Restflächen werden derzeit Verhandlungen mit Interessenten geführt. Rund zwei Drittel der Fläche hat die international renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG bis zum Jahr 2016 angemietet.
Anleger können sich ab einer Mindestzeichnungssumme von 25.000 AUD zzgl. fünf Prozent Agio an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die jährlichen Ausschüttungen nach australischen Steuern steigen prognosegemäß von anfänglich 6 Prozent auf 6,5 Prozent in 2018. Der bisherige Eigentümer des Objekts bleibt als Co-Investor weiterhin an der Immobilie beteiligt und zeigt sich auch künftig für das professionelle Objektmanagement verantwortlich.
Die deutschen Investoren genießen eine Vorzugsstellung gegenüber dem Co-Investor und werden daher bei der Verteilung laufender Liquiditätsüberschüsse im Rahmen ihrer Vorzugsausschüttungsansprüche vorrangig bedient. Im Gegenzug wurde dem Partner eine Option zum Erwerb des Gebäudes im Jahr 2018 zu bereits jetzt fixierten Konditionen eingeräumt. Der dann fällige Kaufpreis führt für die Anleger zu einem Kapitalrückfluss in Höhe von rund 121 Prozent der Zeichnungssumme nach Abzug der australischen Steuern. Aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens sind sämtliche Erträge aus der Immobilie ausschließlich in Australien steuerpflichtig, in Deutschland greift lediglich der so genannte Progressionsvorbehalt.
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