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15:11 Uhr, 09.12.2011

Beteiligung privater Gläubiger nur als Ausnahme

Berlin (BoerseGo.de) – Die Beteiligung privater Gläubiger an Rettungspaketen des permanenten Euro-Rettungsfonds ESM soll nur in Ausnahmefällen greifen. Eine Privatsektorbeteiligung solle vermieden werden, sei als "aller, aller, allerletzter Fall" aber weiterhin möglich, sagte der Sprecher des Bundesfinanzmisteriums, Martin Kotthaus, in Berlin. Daher werde an den für den ESM geplanten Umschuldungsklauseln festgehalten.

Laut Schlusserklärung des EU-Gipfels will sich Europa bei der Gläubigerbeteiligung an der Vorgehensweise des Internationalen Währungsfonds orientieren und damit eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung treffen.

Damit hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene offenbar eine herbe Niederlage erlitten. Vor allem Frankreich hatte sich dafür eingesetzt, dass es nach den Griechenland-Hilfen nicht erneut zu einer Beteiligung der privaten Investoren kommt. Auch EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy hatte dieses Element der Griechenland-Hilfen unter Verweis auf die zusätzliche Verunsicherung der Märkte als Fehler bezeichnet.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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