Beteiligung privater Gläubiger nur als Ausnahme
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Berlin (BoerseGo.de) – Die Beteiligung privater Gläubiger an Rettungspaketen des permanenten Euro-Rettungsfonds ESM soll nur in Ausnahmefällen greifen. Eine Privatsektorbeteiligung solle vermieden werden, sei als "aller, aller, allerletzter Fall" aber weiterhin möglich, sagte der Sprecher des Bundesfinanzmisteriums, Martin Kotthaus, in Berlin. Daher werde an den für den ESM geplanten Umschuldungsklauseln festgehalten.
Laut Schlusserklärung des EU-Gipfels will sich Europa bei der Gläubigerbeteiligung an der Vorgehensweise des Internationalen Währungsfonds orientieren und damit eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Entscheidung treffen.
Damit hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene offenbar eine herbe Niederlage erlitten. Vor allem Frankreich hatte sich dafür eingesetzt, dass es nach den Griechenland-Hilfen nicht erneut zu einer Beteiligung der privaten Investoren kommt. Auch EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy hatte dieses Element der Griechenland-Hilfen unter Verweis auf die zusätzliche Verunsicherung der Märkte als Fehler bezeichnet.
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