Bayer und Barr schließen Vereinbarungen über Yasmin und YAZ
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Leverkusen (BoerseGo.de) - Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer und Barr Laboratories haben Liefer- und Lizenzvereinbarungen über die Verhütungsmittel Yasmin und YAZ für die USA unterzeichnet. Demnach wird Bayer den US-Generikahersteller spätestens ab dem 1. Juli 2008 mit einer generischen Version seines oralen Verhütungsmittels Yasmin beliefern, die Barr ausschließlich in den USA vermarkten darf. Bayer werde für die Produktlieferung einen feststehenden Prozent-Anteil an den hiermit von Barr erzielten Umsätzen erhalten.
Unabhängig davon will Bayer das Rechtsmittel gegen die von einem Gericht in New Jersey festgestellte Nichtigkeit von Bayers US-Patent 531 zu Yasmin fortführen. Bei einer Entscheidung zugunsten von Bayer erhält das Unternehmen einen höheren Umsatzanteil von Barr.
Des Weiteren wurde vereinbart, dass Bayer Barr die Lizenz erteilt, ab dem 1. Juli 2011 in den USA eine generische Version von YAZ vermarkten zu können. Bayer werde dafür das Medikament liefern. Sollte Bayer die Schutzrechte für YAZ in den USA durch Gerichtsentscheid nach Patentklagen gegen andere Unternehmen verlieren, würde Barr bereits ab diesem Zeitpunkt mit der Vermarktung von generischem YAZ in den USA beginnen und Bayer das Produkt an Barr liefern. Bayer erhält festgelegte Prozent-Anteile an den hiermit von Barr erzielten Umsätzen.
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