Bayer: Erfolge in Rechtsstreit
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Das Federal District Court in Minneapolis hat im Lipobay / Baycol-Rechtsstreit zugunsten der Bayer AG entschieden und den Antrag der Kläger auf Zulassung von US-weiten Sammelklagen abgewiesen. Bayer wolle daran festhalten, bei jedem Einzelfall die genauen Umstände und die Art des Anspruchs zu analysieren. Dies teilt Bayer am späten Abend mit. Das Unternehmen sei auch weiterhin bestrebt, freiwillig und ohne Haftungseingeständnis all diejenigen, die durch Lipobay / Baycol schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten haben, im Zuge eines Vergleichs auf faire Weise zu entschädigen.
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