BAYER-Aktie atmet auf - Wichtiger Sieg vor Gericht!
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Schnell. Sicher. Direkt.Trading über stock3 war noch nie so einfach.
Mehr erfahren Nein, danke
- Bayer AG - WKN: BAY001 - ISIN: DE000BAY0017 - Kurs: 47,960 € (XETRA)
Seit dem Sommer stand im Roundup-Komplex eine Frage im Raum: Was bleibt von der Klagewelle gegen Bayer, wenn den Klägern ihr wichtigstes Argument genommen ist? Am Donnerstag gab eine Jury in St. Louis eine erste Antwort. Im ersten Roundup-Prozess seit dem Urteil des US Supreme Court im Juni entschieden die Geschworenen einstimmig für die Bayer-Tochter Monsanto. Die Vorwürfe der fehlerhaften Konstruktion und der Fahrlässigkeit wiesen sie zurück.
Geklagt hatten Theresa Aretino, Cynthia Fernandez und Betty Larkin. Die drei Frauen hatten Roundup nach eigenen Angaben regelmäßig verwendet und waren später am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt, einer Krebsform des Lymphsystems. Fernandez starb noch vor Prozessbeginn. Am Vergleich, den Bayer anstrebt, nehmen die Klägerinnen nicht teil.
Zehntausende Klagen, ein Vergleich über 7,25 Mrd. USD
Wie viel auf dem Spiel steht, zeigen zwei Zahlen. Vor Gerichten der US-Bundesstaaten und des Bundes sind rund 65.000 Klagen gegen Bayer anhängig. Zehntausende davon will der Konzern mit einem Vergleich über 7,25 Mrd. USD beilegen. Ob die Einigung Bestand hat, prüft derzeit ein Richter an einem Gericht des Bundesstaats Missouri in St. Louis. Seit der Übernahme von Monsanto 2018 hat der Rechtsstreit Bayer Milliarden gekostet und den Aktienkurs über Jahre gedrückt.
Bis zum Sommer stützten sich die meisten Klagen auf den Vorwurf, das Etikett habe nicht ausreichend vor Krebsrisiken gewarnt. Diesen Weg hat der Supreme Court mit der sogenannten Durnell-Entscheidung versperrt. Danach müssen Hersteller von Herbiziden nach Bundesrecht exakt das Etikett verwenden, das die US-Umweltbehörde EPA genehmigt hat. Nach Einschätzung der EPA braucht das Roundup-Etikett keinen Krebshinweis.
Damit rücken andere Anspruchsgrundlagen in den Vordergrund, vor allem Konstruktionsfehler und Fahrlässigkeit. Bayer hält auch diese durch das Urteil für ausgeschlossen, die Klägeranwälte sehen sie unberührt. Das Geschworenenurteil von St. Louis klärt diese Rechtsfrage nicht grundsätzlich. Es zeigt aber, dass Kläger auch auf dem verbliebenen Terrain einen schweren Stand haben können.
Bayer sieht sich bestätigt. “Dieses Urteil sollte ein deutliches Signal senden, dass Kläger, die nach der Durnell-Entscheidung ihre Ansprüche vor Gericht verfolgen wollen, auf erhebliche Hürden stoßen werden”, erklärte Bill Dodero, Chefjurist von Bayer in den USA. Für die Vergleichsstrategie kommt das Ergebnis zur richtigen Zeit. Je geringer die Erfolgsaussichten vor Gericht erscheinen, desto mehr spricht für Kläger eine Einigung.
In der Sache bleibt Bayer bei seiner Linie: Jahrzehntelange Studien hätten gezeigt, dass der Roundup-Wirkstoff Glyphosat sicher sei und keinen Krebs verursache. Die EPA stuft Glyphosat bislang als wahrscheinlich nicht krebserregend ein. Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC kam 2015 dagegen zu dem Ergebnis, der Stoff sei für Menschen wahrscheinlich krebserregend. Bayer hält das für einen Ausreißer auf Basis fehlerhafter Methodik. Die EPA prüft die Sicherheit von Glyphosat derzeit erneut. Weil der Supreme Court die Haftung eng an das genehmigte Etikett gekoppelt hat, wird diese Überprüfung noch wichtiger.
Etappensieg, aber noch kein endgültiger Befreiungsschlag
Für Bayer ist das Urteil ein wichtiger Erfolg. Es war der erste Praxistest nach der Wende vom Juni, und die Geschworenen stellten sich einstimmig auf die Seite des Konzerns. Zugleich bleibt es ein einzelnes Verfahren mit drei Klägerinnen, dem rund 65.000 offene Ansprüche gegenüberstehen.
Ob Bayer den Roundup-Komplex hinter sich lassen kann, entscheidet sich an anderer Stelle. Es kommt darauf an, ob der Vergleich in Missouri genehmigt wird, wie andere Gerichte mit Klagen wegen Konstruktionsfehlern und Fahrlässigkeit umgehen und wie die neue Prüfung der EPA ausfällt. Juristisch hat Bayer an Boden gewonnen. Einen Schlussstrich unter eine Affäre, die den Konzern seit acht Jahren begleitet, zieht das Urteil noch nicht.
Weitere Analysen & News zur Aktie unserer Redaktion findest Du hier.
| Jahr | 2025 | 2026e* | 2027e* |
| Umsatz in Mrd. EUR | 45,58 | 45,87 | 47,05 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | 4,91 | 4,54 | 4,84 |
| KGV | 10 | 11 | 10 |
| Dividende je Aktie in EUR | 0,11 | 0,14 | 0,56 |
| Dividendenrendite | 0,23% | 0,29% | 1,17% |
|
*e = erwartet, Berechnungen basieren bei |

Eröffne jetzt Dein kostenloses Depot bei justTRADE und profitiere von vielen Vorteilen:
✓ 50 Euro Startguthaben bei justTRADE
✓ ab 0 € Orderprovision für die Derivate-Emittenten (zzgl. Handelsplatzspread)
✓ 4 € pro Trade im Schnitt sparen mit der Auswahl an 3 Börsen - dank Quote-Request-Order
Nur für kurze Zeit: Erhalte eine Überraschung von stock3 on top!
Passende Produkte
| WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
|---|

Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.