BASF - Gericht entscheidet im Fall Empagran
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Nach Angaben der BASF AG hat das Berufungsgerichts für den US-District of Columbia entschieden, dass das US-Kartellrecht nicht auf nicht-amerikanische Schadensersatzforderungen angewendet werden darf, wenn nicht festgestellt ist, dass die Auswirkungen kartellrechtswidrigen Verhaltens in den USA unmittelbar zu Schäden im Ausland geführt haben.
Die Entscheidung die im Empagran-Fall am 28.06.05 erging, stelle klar, dass die Kläger ihre Ansprüche vor den Gerichten der Vereinigten Staaten nicht auf Handlungen stützen können, die außerhalb der Vereinigten Staaten möglicherweise Schäden verursacht haben könnten, teilte der weltgrößte Chemiekonzern heute mit.
Die BASF war eine der Beklagten im Empagran-Fall. Dabei handelte es sich um eine Sammelklage, die beim US District Court for the District of Columbia im Namen aller Kunden erhoben wurde, die über eine Zeitperiode von mehreren Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten Vitamine von nicht-amerikanischen Unternehmen gekauft hatten. In der Klageschrift war behauptet worden, dass die Kläger als Folge weltweiter Kartellabsprachen der Beklagten überhöhte Preise für Vitamine bezahlt hätten.
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