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10:39 Uhr, 29.06.2005

BASF - Gericht entscheidet im Fall Empagran

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Nach Angaben der BASF AG hat das Berufungsgerichts für den US-District of Columbia entschieden, dass das US-Kartellrecht nicht auf nicht-amerikanische Schadensersatzforderungen angewendet werden darf, wenn nicht festgestellt ist, dass die Auswirkungen kartellrechtswidrigen Verhaltens in den USA unmittelbar zu Schäden im Ausland geführt haben.

Die Entscheidung die im Empagran-Fall am 28.06.05 erging, stelle klar, dass die Kläger ihre Ansprüche vor den Gerichten der Vereinigten Staaten nicht auf Handlungen stützen können, die außerhalb der Vereinigten Staaten möglicherweise Schäden verursacht haben könnten, teilte der weltgrößte Chemiekonzern heute mit.

Die BASF war eine der Beklagten im Empagran-Fall. Dabei handelte es sich um eine Sammelklage, die beim US District Court for the District of Columbia im Namen aller Kunden erhoben wurde, die über eine Zeitperiode von mehreren Jahren außerhalb der Vereinigten Staaten Vitamine von nicht-amerikanischen Unternehmen gekauft hatten. In der Klageschrift war behauptet worden, dass die Kläger als Folge weltweiter Kartellabsprachen der Beklagten überhöhte Preise für Vitamine bezahlt hätten.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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