Bankaktien shorten - Mit Hebelzertifikaten möglich, mit CFDs nicht möglich - Warum ?
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Nachdem im Verlauf der vergangenen Tage die Bankenaufsichtsbehörden zahlreicher Länder Verbote für ungedeckte Leerverkäufe einer umfassenden Auswahl von Finanztiteln bekanntgegeben haben, läßt sich folgende interessante Feststellung machen.
Optionsscheine und Knock-Out Produkte großer Emittenten wie beispielsweise Deutsche Bank, Commerzbank, ABN Amro, BNP Paribas, etc. auf besagte Finanztitel lassen sich nach wie vor handeln.
Was heißt dies ?
Wir haben nachgehakt und bei den Emittenten nachgefragt. Der Punkt ist der, dass es sich im Rahmen des Hedgings von eben diesen Put Optionsscheinen und Shortzertifikaten um gedeckte Leerverkäufe handelt. Die großen Bankhäuser haben in der Regel Zugriff auf einen Pool an Aktien, vor allem über die bankeigenen Fonds, so dass sie die über das Hedging der Derivate leerverkauften Positionen tatsächlich liefern können. Wichtig ist, dass die Banken insgesamt nicht short auf besagte Aktien sind.
Ganz anders sieht es bei den meist aus dem angelsächsischen Bereich stammenden CFD Market Makern aus. Im Folgenden die Kopie einer Mitteilung, die der größte CFD Market Maker am deutschen Markt, der ebenfalls seinen Sitz in London hat, am 22.09.08 an seine Kunden verschickt hat.
Sehr geehrte ............ Kundin, sehr geehrter ............ Kunde,
nach den Aufsichtsbehörden in den USA und England hat auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Leerverkauf von Finanzaktien zum Schutze des Finanzmarktes vorübergehend untersagt.
Aufgrund der Weisungen der Gesetzgeber und Regulierungsbehörden hat .............. daher die Regeln für das Eingehen von Short-Positionen anpassen müssen.
Neben 68 US-amerikanischen und 35 britischen Aktien ist damit auch der Aufbau von Short-Positionen auf folgende deutsche Werte nicht mehr möglich:
• AAREAL BANK
• ALLIANZ
• AMB GENERALI HOLDING
• COMMERZBANK
• DEUTSCHE BANK
• DEUTSCHE BÖRSE
• DEUTSCHE POSTBANK
• HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG
• HYPO REAL ESTATE HOLDING
• MLP
• MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT
Das Verbot für die deutschen Aktien gilt vom 20.09.2008 bis voraussichtlich 31.12.2008.
Hiervon nicht betroffen sind Aufträge, die zur Reduzierung oder Glattstellung einer Long-Position aufgegeben werden; diese werden ausschließlich in diesem Fall akzeptiert. Aufträge, die eine Short-Position eröffnen würden, werden dabei ebenfalls abgewiesen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Traden.
Mit freundlichen Grüßen,
............ Shortpositionen via CFDs auf besagte Bankaktien sind also nicht mehr möglich. Das wiederum läßt den Rückschluß zu, dass CFD Market Maker Leerverkäufe, die im Rahmen des Hedgings erforderlich waren, ungedeckt getätigt haben. Würde es sich um gedeckte Shorts handeln, gäbe es nicht die Meldung, dass CFD Shorts auf Bankaktien nicht mehr möglich seien.
CFDs sind ein beliebtes gehebeltes, allerdings nicht unerhebliches spekulatives Tradinginstrument im Retailmarkt. Und zwar nicht nur in Australien, Großbritannien, nein auch hier in Deutschland. Der Großteil des CFD-Handels läuft über OTC, ein kleiner Teil über DMA. OTC (Over-the-counter) bedeutet, dass der Market Maker die Orders nicht hedgen muß. Insofern wundern Sie sich nicht, wenn Sie nach dem Ausführen Ihrer CFD Order keine entsprechende Bewegung im Orderbuch des zugrundeliegenden Underlyings sehen. In diesem Fall hat der Market Maker Ihre Order einfach in sein hausinternes Buch geschrieben.
Wie dem auch sei. Sie sehen, Aktien aus dem Bankensektor können nach wie vor leerverkauft werden. Die Verbote richten sich bisher ausschließlich an Shortseller, die es sich bisher einfach gemacht hatten und ungedeckte Leerverkäufe getätigt hatten; also insbesondere Hedgefunds.
Herzliche Grüße,
Ihr Harald Weygand - Head of Trading bei GodmodeTrader.de
Sie nehmen Verkaufsdruck raus und initiieren über Shortcovering Kaufdruck - Gute Basis für eine Rallye
Datum 22.09.2008 - Uhrzeit 02:00
Im Verlauf der letzten Woche wurden in einigen Ländern die Shortsellingregeln massiv verschärft. Es handelt sich um tiefgreifende Maßnahmen in das Marktgeschehen. Shortselling ist eine wichtige Facette des Börsenhandels. Wenn auch in der aktuellen Marktphase unter heftiger Kritik, so hat es die Möglichkeit auch an fallenden Kursen partizipieren zu können, schon immer gegeben.
Zum Thema Shortselling gibt es hier auf GodmodeTrader.de eine Artikelserie :
http://www.godmode-trader.de/front/?p=news&ida=833433&idc=605&idp=4&idp=5 (Blättern Sie in der Serie nach vorne!)
Anbei eine Aufstellung der bisher veröffentlichten Maßnahmen gegen Leerverkäufe in der aktuellen Marktphase :
In den USA wurden kurzfristig 799 Finanzaktien auf den Index gesetzt. Auf sie sind zunächst einmal bis zum 02.10.08 keine ungedeckten Leerverkäufe mehr möglich.
In Deutschland hat auch die BaFin reagiert. Am Freitag wurde ein tiefgreifendes Leerverkaufsverbot für eine ganze Reihe von Aktien ausgebrochen, die ebenfalls dem Banken- und Versicherungssektor zuzuordnen sind. Die Regelung gilt bis Ende dieses Jahres.
In Großbritannien gilt seit vergangener Woche durch die FSA ein Shortsellingverbot für über 30 Aktien von Banken und Versicherern. Bis 16.01.09 ist es nicht mehr möglich, Aktien dieser Branche leerzuverkaufen und somit auf fallende Kurse zu spekulieren.
[Link "http://www.fsa.gov.uk/pubs/handbook/list_instrument200850.pdf" auf www.fsa.gov.uk/... nicht mehr verfügbar]
[Link "http://www.fsa.gov.uk/pubs/other/short_selling_faqs.pdf" auf www.fsa.gov.uk/... nicht mehr verfügbar]
Auch die Schweizer Börse greift durch und verbietet ungedeckte Leerverkäufe.
Verbot von ungedeckten Leerverkäufen und marktwidrigen Gerüchten
Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen
Sie werden heute feststellen, dass für Derivate (CFDs) [nachträglich geändert!], mit denen auf fallende Kurse bei Finanzaktien spekuliert werden konnte, von den Emittenten und Market Makern keine Kurstaxen mehr angezeigt werden. Diese Produkte sind nicht mehr handelbar. Laut neusten Informationen laufen Put Optionsscheine und Shortzertifikate auf besagte Finanztitel normal weiter. In der Pressemitteilung der BaFin war eigentlich von einer Einschränkung der Leerverkäufe insgesamt die Rede. Erläuternd gibt die BaFin im Verlauf des heutigen Vormittags die Meldung heraus, dass es sich auch hier um eine Einschränkung des ungedeckten Shortsellings handelt. Institutionen, die decken können, können also weiter leerverkaufen.
Die Kommentatoren sind sich eigentlich durch die Bank einig, dass die Maßnahmen auf jeden Fall kurzfristig Wirkung zeigen werden. Dem stimme ich zu. Shortseller verursachen Verkaufsdruck und diesen Verkaufsdruck nehmen die Behörden nun schlagartig aus dem Markt heraus. Gleichzeitig drücken sie mit Sicherheit einen nicht unerheblichen Teil der Shortseller aus bestehenden Positionen.
Im Rahmen unserer Marktanalysen geht es fokussiert darum, das Kräfteverhältnis zwischen Bullen und Bären, zwischen Käufern und Verkäufern, prognostisch einzugrenzen. Die Informationen bezgl. Shortsellingverschärfungen fließen in den Analyseprozess als tendenzieller Indikator ein. Die Formel ist eigentlich recht einfach.
Shortsellingverbot : Effekt (1) = Weniger Verkaufsdruck
Shortsellingverbot : Effekt (2) = Zunehmender Kaufdruck wegen Shortcoverings
Effekt (1) + Effekt (2) = Kurz- bis mittelfristige Kurserholung an den Aktienmärkten
Dadurch gewinnen die Regierungen, die Notenbanken und Bankenaufsichtsbehörden wertvolle Zeit, um an weiteren hoffentlich gut durchdachten Lösungen zu arbeiten.
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