BaFin: Schaeffler hat Meldepflichten nicht verletzt
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Bonn (BoerseGo.de) - Die Schaeffler-Gruppe hat beim Übernahmekampf um Continental nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geltendes Recht nicht verletzt. Es sei nicht gegen Meldepflichten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Schaeffler hatte sich durch ein Swap-Geschäft Aktienoptionen gesichert, die einem Stimmrechtsanteil von 36% entsprechen und war erst danach an die Öffentlichkeit getreten. Beim Erwerb von Aktien muss beim Überschreiten bestimmter Stimmrechtsschwellen eine Pflichtmitteilung erfolgen.
Wie Continental in der Nacht mitteilte, haben die beiden Unternehmen im Übernahmekampf in der Nacht eine Einigung erzielt.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.