BaFin: Schaeffler hat Meldepflichten nicht verletzt
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Bonn (BoerseGo.de) - Die Schaeffler-Gruppe hat beim Übernahmekampf um Continental nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geltendes Recht nicht verletzt. Es sei nicht gegen Meldepflichten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Schaeffler hatte sich durch ein Swap-Geschäft Aktienoptionen gesichert, die einem Stimmrechtsanteil von 36% entsprechen und war erst danach an die Öffentlichkeit getreten. Beim Erwerb von Aktien muss beim Überschreiten bestimmter Stimmrechtsschwellen eine Pflichtmitteilung erfolgen.
Wie Continental in der Nacht mitteilte, haben die beiden Unternehmen im Übernahmekampf in der Nacht eine Einigung erzielt.
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