Bafin belegt Kion wegen Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht mit Geldbuße
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FRANKFURT (Dow Jones) - Die Finanzaufsicht Bafin hat den Gabelstaplerhersteller Kion wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung mit einer Geldbuße in Höhe von 280.000 Euro belegt. Kion habe eine Insiderinformation nicht bekannt gegeben, teilte die Bafin mit. Die Aufsichtsbehörde machte keine Angaben dazu, um welche Information es sich handelte. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Unter "Insiderinformationen" versteht man Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber den Kurs eines Finanzinstruments, wie etwa einer Aktie, erheblich beeinflussen können, falls sie bekannt werden. In Deutschland börsennotierte Unternehmen unterliegen der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht, das heißt, sie müssen solche Informationen sofort veröffentlichen.
Damit soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Und es soll dafür gesorgt werden, dass Anlegerinnen und Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/uxd
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