Atomausstieg: Die Variable mit den juristischen Unbekannten
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Berlin (BoerseGo.de) – Die Bundesregierung und Parlamentsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben am Montag für den Atomausstieg Änderungen an zehn Gesetzen beschlossen. Dass dieses in Windeseile durchgepeitschte Gesetzespaket wasserdicht bzw. gerichtsfest ist, darf bezweifelt werden. Schon werden erste Stimmen aus der juristischen Fachwelt laut, die dem Atomausstieg ein juristisches Nachspiel attestieren.
Dass der Ausstieg einfach so reibungslos funktioniert, bezweifelt etwa der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis. Der Bild-Zeitung (Dienstagsausgabe) sagte er: "Hier wird sehr hemdsärmelig mit den Eigentumsrechten der Kraftwerksbetreiber umgegangen." Man könne nicht längere Laufzeiten beschließen, diese dann zurücknehmen und die Brennelementesteuer beibehalten. Das Aktienrecht zwinge die Betreiber geradezu zur Klage.
Ein offener Widerspruch zu Äußerungen des Bundesumweltministers Norbert Röttgen (CDU), der am Montag noch erklärte, dass die Energieversorger aus der beschlossenen Laufzeitverlängerung der Atommeiler keine weiteren Rechte herleiten könnten.
So aber sieht die Realität aus: Der Versorger Eon hat bereits Klage gegen die Atomssteuer eingereicht, RWE überlegt sich diesen Schritt noch. Trotz kürzerer Laufzeit besteht die Regierung weiter auf der Steuer, die bei neun verbleibenden AKW rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr einspielen soll.
Zudem hat RWE bereits Klage gegen die vorübergehende Abschaltung des Meilers Biblis im Zuge des Atommoratoriums eingereicht. Battis betonte im Gespräch mit der Bild, das Atom-Moratorium sei ohne Rechtsgrundlage gewesen. Es sei weitgehend einhellige Meinung unter Juristen, dass der von der Bundesregierung dazu herangezogene Paragraph 19 des Atomgesetzes zur Begründung nicht tauge.
Und was passiert mit den Strommengen, die bis zum jeweiligen Enddatum der Meiler nicht mehr produziert werden können? Die Konzerne prüfen ein juristisches Vorgehen wegen möglicher Vermögensschäden, da ein Nicht-Verbrauch von Strommengen als Eingriff in Eigentumsrechte gewertet werden kann.
Der Energiekonzern Vattenfall verlangt für die Zwangsstilllegung seiner deutschen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel eine "faire Entschädigung" und schließt eine Klage vor Gericht nicht aus.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schlägt in eine andere Kerbe. Der Verband sieht im Atomausstieg schlichtweg eine Bedrohung für den Industriestandort Deutschland. Ein Anstieg der Energiekosten würde vor allem energieintensive Unternehmen gefährden, warnte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann in einem Interview der Passauer Neuen Presse. Sie seien schon bei geringen Strompreissteigerungen am Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig.
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