Apple: Keine außergerichtliche Einigung mit Samsung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
San Jose/ Zürich (BoerseGo.de) - Trotz eines mehrstündigen Gesprächs haben die Chefs von Apple und Samsung keine Übereinkunft im Patentstreit ihrer beiden Unternehmen erzielen können. Das teilte ein Samsung-Anwalt der Richterin im kalifornischen Prozess der beiden Unternehmen laut dem US-Blog "The Verge" und dem Fachdienst CNET mit. In dem gerade laufenden Patentprozess hatte Richterin Lucy Koh Apple-Chef Tim Cook und seinen südkoreanischen Kollegen Kwon Oh Hyun zu einem neuen Verhandlungsversuch aufgerufen. Voraussichtlich heute geht der Fall nun in die Hand der neun Geschworenen.
Die Konzerne Apple und Samsung beschuldigen sich gegenseitig, abgekupfert und damit Patente verletzt zu haben. Die Amerikaner fordern von den Koreanern rund 2,5 Milliarden US-Dollar. Samsung hat einen Schaden von 422 Millionen US-Dollar errechnet. Der Streit läuft bereits in mehreren Ländern, darunter auch in Deutschland. Cook und der damalige Samsung-Chef Gee Sung Choi hatten bereits im Mai nach Aufforderung des Gerichts ergebnislos versucht, den Konflikt in zweitägigen Verhandlungen zu lösen.
Die Analysten der UBS belegen die Aktie von Apple vor dem Gerichtsentscheid in Kalifornien weiterhin mit dem Votum „Buy“ und einem Kursziel von 740,00 US-Dollar. Nach Ansicht der Experten könnte eine juristische Niederlage sogar positive Entwicklungen nach sich ziehen und die strategische Position Apples stärken. Zur Begründung führen die Analysten an, im Falle eines Sieges seien die Rivalen mehr denn je gezwungen, ihren Produkte ein eigenständiges Design zu verpassen, statt sich weiterhin an Apple-Geräten zu orientieren. So könnten sich echte Konkurrenzprodukte entwickeln, zu denen der Techkonzern aus Kalifornien noch stärker abgrenzen und seine Exklusivität herausstellen könnte.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.