Anleger des grundbesitz-invest können sich wehren
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Im Falle des vorübergehend geschlossenen (ausgesetzten) "grundbesitz-invest" können sich die vielen Tausend Anleger dieses offenen Immobilienfonds gegen die Deutsche Bank-Immobilientochter DB Real Estate Investment GmbH (KAG) sowie die Deutsche Bank AG (Depotbank) zur Wehr setzen. Zu diesem Ergebnis kommt die auf Anlegerschutz spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Andreas Tilp sieht dabei nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts sowohl Prospekthaftungsansprüche wie auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen rechtswidriger Rücknahmeaussetzung:
"Prospekthaftungsansprüche auf eine komplette Rückabwicklung des Anteilskaufes sind meines Erachtens aufgrund unzureichend prospektierter "kick back"-Zahlungen an Dritte, insbesondere an Vertriebspartner, gegeben", so Andreas Tilp. Das betreffe sowohl die Anleger, die vor dem 1.4.2005 auf Basis des alten KAGG gekauft haben, als auch diejenigen Anleger, die nach dem 1.4.2005 auf Basis des geltenden Investmentgesetzes (InvG) gekauft haben. Nach § 41 InvG seien Kapitalanlagegesellschaften zur Angabe in den Vertragsbedingungen verpflichtet, in welcher Höhe Kosten an Dritte zu leisten sind ("kick back"). "Meines Erachtens ist dies im vorliegenden Prospekt nicht erfolgt. Damit ist dies der weitestgehende Ansatz für die Rückabwicklung des Anteilskaufs durch die geschädigten Anleger."
Weitere Prospekthaftungsansprüche sieht Rechtsanwalt Andreas Tilp wegen der nicht erfolgten Aktualisierung des Prospekts hinsichtlich der sich abzeichnenden angespannten Liquiditätslage:
"Die DB Real Estate wäre nach § 42 Abs. 5 InvG verpflichtet gewesen, den Prospekt ständig hinsichtlich wesentlicher Änderungen auf dem neuesten Stand zu halten. Nur so hätten Anleger eine Chance gehabt, die drohende Liquiditätsfalle und die sich daraus ergebende eingeschränkte Handelbarkeit ihrer Anteile zu erkennen. Eine Aktualisierung ist jedoch nicht erfolgt. Zudem stellt sich aktuell die Frage, warum der Halbjahresbericht 2005 des Fonds zum 30.9.2005 nicht auf der Homepage veröffentlicht wurde - der entsprechende Halbjahresbericht des anderen DB Real Estate-Fonds "grundbesitz global" ist dort hingegen abrufbar."
Schließlich erachtet Rechtsanwalt Andreas Tilp die erfolgte Aussetzung als rechtswidrig, weil weder die Voraussetzung für eine so genannte Rücknahmeaussetzung (außergewöhnliche Umstände) noch für eine so genannte Rücknahmeverweigerung (Liquiditätsgründe) vorliegen. "Dies begründet nach meiner Auffassung Schadenersatzansprüche gegen die DB Real Estate und die Depotbank Deutsche Bank. In diesem Rahmen ist der verkaufswillige Anleger so zu stellen, als ob er zum Zeitpunkt der Aussetzung verkauft hätte. Bezeichnenderweise hat die DB Real Estate in ihrer gestrigen Meldung Liquiditätsgründe nicht erwähnt. Außergewöhnliche Umstände, wie sie im Verkaufsprospekt auf Seite 114 aufgezählt sind, liegen meines Erachtens schon deshalb nicht vor, weil die DB Real Estate für ihre Aussetzung keine dementsprechende Begründung angegeben hat" ergänzt Andreas Tilp.
Rechtsanwalt Andreas Tilp kritisiert zudem die Muttergesellschaft Deutsche Bank: "Es ist vielen Anlegern vollkommen unverständlich, dass die Deutsche Bank augenscheinlich ihr Firmenimage weiterhin zugunsten drastischer Renditevorgaben opfert - der Branche hat sie damit jedenfalls einen Bärendienst erwiesen. Wie man in einer vergleichbar schwierigen Lage professioneller reagiert hat die DEKA im vergangenen Jahr bewiesen. Dort hat die Muttergesellschaft unterstützend und engagiert zu Gunsten der Anleger eingegriffen".
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