Analyse
08:50 Uhr, 06.04.2023

AMC - Gericht kennt Vergleich nicht an

Trotz einer Einigung beider Parteien hat das Gericht in Delaware die einstweilige Verfügung gegen eine Aktienzusammenlegung nicht aufgehoben.

Erwähnte Instrumente

  • AMC Entertainment Holdings Inc
    ISIN: US00165C3025Kopiert
    Kursstand: 5,110 $ (NYSE) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
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  • AMC Entertainment Holdings
    Kursstand: 1,365 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
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  • AMC Entertainment Holdings Inc - WKN: A3D7MZ - ISIN: US00165C3025 - Kurs: 5,110 $ (NYSE)
  • AMC Entertainment Holdings - Kurs: 1,365 € (XETRA)

Update vom 6. April 2023: Ein Gericht hat einer schnellen Genehmigung der Einigung eine Abfuhr erteilt. "Die Parteien bieten keinen Grund, die Status-Quo-Ordnung aufzuheben", so die kurze Begründung. Daraufhin erholten sich die AMC-Shares etwas, die APE-Shares geben nach, der Spread wird also wieder größer. Ob es nun beim ursprünglichen Termin für eine Entscheidung am 27. April bleibt, ist unklar.


Nachdem eine außerordentliche Hauptversammlung den Weg für eine Zusammenlegung der AMC- und APE-Shares freigemacht hatte, verhinderte noch ein Gerichtsprozess die Umsetzung der Maßnahme. Hier scheint die Kinokette nun aber ebenfalls vorangekommen zu sein.

In einem SEC-Filing legte AMC gestern nach Börsenschluss dar, dass man sich mit den Hauptklägern außergerichtlich geeinigt habe. So bekämen Aktionäre der AMC-Börsengattung eine Ausgleichszahlung in Form von AMC-A-Shares. Im Detail sollen für je 7,5 gehaltene A-Aktien (das ist die Aktiengattung NACH dem Reverseplit) die Aktionäre eine A-Aktie erhalten. Das Prozedere entspricht im Prinzip einer Aktiedividende. Voraussetzung hierfür sei, dass die "Status Quo Order", also wohl so etwas wie die einstweilige Verfügung gegen die Aktienzusammenlegung, aufgehoben werde.

Noch kein Termin für die Aktienzusammenlegung

Was den weiteren Zeitplan anbelangt, konnte AMC noch keine Angaben machen. Es werde diesbezüglich Informationen geben, sobald es grünes Licht für die Umsetzung gebe.

In der Folge brechen AMC-Shares nachbörslich um über 20 % auf ein neues Mehrjahrestief ein, die APE-Shares steigen wiederum um über 20 %. Der Spread zwischen beiden Aktiengattungen, der zuletzt trotz der erfolgreichen HV immens angewachsen war, verringert sich also wieder.

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Fazit: Die horrende Bewertung der AMC-Aktie löst sich so langsam in Luft auf. Wer mit Blick auf die Aktienzusammenlegung zocken möchte, wählt die APE-Shares. Alle anderen lassen die Finger von der Aktie bzw. den Aktien. Am 5. Mai wird AMC die Zahlen zum abgelaufenen ersten Quartal präsentieren.

Offenlegung wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den folgenden besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Analyse investiert: AMC Entertainment Holdings (long)

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Über den Experten

Bastian Galuschka
Bastian Galuschka
Chefredakteur

Bastian Galuschka ist seit über 20 Jahren an der Börse aktiv. Er entdeckte bereits zu Schulzeiten seine Leidenschaft für die Börse. Über fünf Jahre lang war der Diplom-Volkswirt als Redakteur bei einem bekannten Anlegermagazin tätig und verantwortete dort den Bereich Charttechnik. Seit März 2013 verstärkt er die Redaktion der stock3 AG. Bastian Galuschka kombiniert bei seinen Analysen gerne Fundamentaldaten mit charttechnischen Aspekten. Gerade im Smallcapbereich hat sich der Analyst über viele Jahre ein fundiertes Wissen aufgebaut. Seit Juni 2023 ist Galuschka Chefredakteur von stock3.

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