Kommentar
18:30 Uhr, 30.08.2024

Allzeithochs in DAX und Dow! BTC, Gold & Aktien der Woche mit Nvidia, Crowdstrike, SMCI, Dell & Co.

Der letzte Handelstag im Monat August zeigt ebenfalls positive Vorzeichen, wie schon die meisten Handelstage der letzten Wochen. Seit dem 5. August konnte der DAX um rund 2.000 Punkte zulegen und steht nun kurz vor dem Sprung über die 19.000er-Marke. An dieser Dynamik haben sicherlich nur wenige Marktteilnehmer partizipiert, was das hohe Momentum und die geringen Konsolidierungen auf diesem Weg erklären. Das gestrige Alllzeithoch im DAX könnte damit nicht der letzte Rekord dieser Art sein. Insbesondere, weil der Dow Jones ebenfalls mehrere Allzeithochs in dieser Woche generierte.

Erwähnte Instrumente

Getragen wird dieses positive Börsenumfeld von Inflationsdaten, die für Entspannung sorgen. In Europa stiegen die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent und in Deutschland um 1,9 Prozent, was beides nah an der Zielmarke der EZB von 2 Prozent ist. Auch die aktuellen Daten zur PCE-Kernrate in den USA legten nur marginal um 0,3 statt 0,2 Prozent zu - wir beurteilten dies live um 14:30 Uhr.

Ebenfalls am Rekordniveau notiert der Goldpreis, auch wenn er kaum merkliche Aufschläge zeigt. Genau so ruhig mutet der Bitcoin an. Er scheint an der Marke von 60.000 US-Dollar festgefahren und sucht neue Impulse. Ob diese mit dem Monatswechsel eintreten? Immerhin ist der Ölpreis ebenfalls stark, sodass momentan alle Assetklassen gefragt sind, was sehr selten ist.

Im Aktienbereich war die Spannung vor den Nvidia-Quartalszahlen sehr hoch. Die Erwartungen konnten erfüllt und auch übertroffen werden. Dennoch notierte die Aktie im Nachgang im Minus und verlor auch gestern an Boden. Grund ist die mögliche Verzögerung bei der Produktion der neuen KI-Server-Generation "Blackwell". Doch KI ist auch bei anderen Unternehmen im Wachstumsmodus, wie Dell mit seinen Quartalszahlen gestern aufzeigte und ebenso Marvell Technologies und IBM, um weitere Unternehmen des Sektors zu benennen, eindrucksvoll am Aktienkurs zeigen.

Nicht ganz so deutlich wuchs Salesforce und enttäuschte mit "nur" 13 Prozent Umsatzanstieg den Markt. Das GAP aus den letzten Quartalszahlen war bereits nahezu geschlossen, sodass der Rücklauf nun auch wieder einen weiteren Schub auf der Unterseite auslösen könnte. Genau dies ist bei Dollar General passiert. Um mehr als ein Viertel verloren die Aktien an Wert, nachdem die Jahresprognosen ausgesetzt wurden. Genau diese Strecke verlor auch am Montag bereits PDD Holding, die Firma hinter der Temu-App, nachdem die weiteren Wachstumsaussichten in Frage gestellt wurden - wir berichteten über die Aktie im Sonderformat.

Auszug, hier geht´s zum vollständigen Artikel und zum Video!

Der große interaktive Wochenausblick findet wie gewohnt montags um 10:30 Uhr statt.

Komm daher gern mit Deinen Fragen und Wunschwerten zum nächsten Format hinzu und melde Dich unverbindlich zu diesen Terminen auf der Landingpage an.


Diese und alle anderen US-Aktien und Optionen können kommissionsfrei ohne Spreadaufschlag im Freestoxx Angebot gehandelt werden:

Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal für tagesaktuelle Analysen und Charttechnik zu US-Aktien:

Folgen Sie uns auf Twitter für regelmäßige Aktien-Updates:

Risikohinweis
Dieser Artikel ist die persönliche Meinung des Autors. Er dient lediglich als Information. Diese Analysen dürfen nicht als Anlage- oder Vermögensberatung interpretiert werden. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente benötigt das Hintergrundwissen Ihrer persönlichen Situation, welche der Autor nicht kennt. Dieser Inhalt veraltet und wird nach Veröffentlichung nicht aktualisiert.

Jede Investition ist mit Risiken verbunden. Jeder Anleger sollte, wenn möglich mit Hilfe eines externen Beraters, prüfen, ob diese Finanzinstrumente für seine persönliche Situation geeignet sind. Die auf einem Demokonto erzielten Gewinne sind keine Garantie für zukünftige Gewinne. Der Einsatz eines Hebels beinhaltet das Risiko, mehr als den Gesamtbetrag des Kontos zu verlieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine Hebelwirkung zu nutzen.