Achtung Trader: Die Marktmissbrauchsverordnung kommt!
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Wer ist betroffen?
- Börsennotierte Unternehmen u.a. im Hinblick auf ihre Meldepflichten.
- Trader/Bankkunden müssen ihre Aktivitäten/ihren Handelsstil überdenken.
- Banken/Broker müssen ihre Kunden überwachen und ggf. melden.
Was müssen Unternehmen beachten?
- Erweiterte Adhoc-Publizität: Der Begriff der “Insiderinformation” wird ausgedehnt auf “Zwischenschritte” hin zu einer kursbewegenden Information.
- Erweiterter Anwendungsbereich: Auch Unternehmen aus dem Freiverkehr müssen künftig Kursrelevantes AdHoc melden.
- Verschärfte Sanktionen: Mindestbuße 1 Mio. EUR bei Verstoß gegen die AdHoc-Publizität. Strafen bis zu 15 % des Konzernumsatzes(!) möglich
- Konsequenz: Schon aus Vorsichtsgründen werden Unternehmen künftig wahrscheinlich deutlich mehr AdHoc-Meldungen verbreiten.
Was müssen Banken/Broker beachten
- Bisher: Verdacht auf Marktmanipulation muss an die BaFin gemeldet werden.
- Künftig: Pflicht für Banken, AKTIV Verstöße zu ermitteln. Einbau von Algorithmen, um auffällige Transaktionen/Kunden zu finden.Wichtig: Auch der Versuch der Marktmanipulation ist künftig strafbar und führt zur Meldepflicht
- Ausweitung der Überwachung bzgl. Marktmanipulation auf außerbörsliche Handelsplätze
- Die Bank darf ihre Kunden nicht auf verdächtiges Verhalten hinweisen!
- Die Bank macht sich auf der einen Seite nur strafbar, wenn sie grob fahrlässig und vorsätzlich einen Kunden ZU UNRECHT meldet.
- Die Bank muss andererseits mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen, kann im Extremfall die Lizenz verlieren und dem Vorstand droht bis zu 1 Mio. EUR Strafe plus Verlust der Befähigung, Bankvorstand zu sein, wenn sie sich nicht an die Meldepflichten hält.
Wichtig: Nicht nur der Verdacht auf eine tatsächliche Marktmanipulation, sondern der Verdacht auf eine versuchte Marktmanipulation ist ausreichend! Somit sind auch betroffen Transaktionen, die zu keiner Kursbeeinflussung geführt haben, diese aber intendierten!
2013 gab es rund 500 Verdachtsanzeigen von Finanzunternehmen an die BaFin. Diese Zahl wird sich vermutlich drastisch vervielfachen!
Was müssen Trader beachten
Was ist überhaupt eine Marktmanipulation?
Marktmanipulation ist eine (versuchte) Einwirkung auf den Kurs eines Finanzinstruments mit der Folge, dass dieser nicht den “wahren” Kurs wiedergibt, der sich ohne Manipulationsversuch ergeben hätte.
Es gibt handelsgestützte Marktmanipulationen (Eingabe von missbräuchlichen Orders) und informationsgestützte Marktmanipulationen (z.B. Verbreiten von falschen Gerüchten, “Pushen”).
Detaillierter:
- Irreführende Signale hinsichtlich Angebot und Nachfrage bzw. Preis eines Finanzinstruments.
- Künstliche Sicherung eines Kursniveaus in einem Finanzinstrument.
- Beeinflussung eines Kurses unter Vorspielung falscher Tatsachen oder Verwendung anderer Maßnahmen.
- Verbreitung von Informationen incl. Gerüchten, die zu falschen oder irreführenden Signalen in Bezug auf Angebot, Nachfrage und Preis führen (können).
- Übermittlung falscher oder irreführender Informationen hinsichtlich eines Referenzwertes oder Vornahme von Handlungen, die den Referenzwert manipulieren .
Konkrete Beispiele für Marktmanipulation
- Pre-Arranged-Trades: Zusammenwirken von mehreren Personen/Konten, um den Preis zu beeinflussen und andere zum Kauf/Verkauf zu verleiten.
- Wash Sales: Vortäuschen von realem Umsatz. Wirtschaftlicher Eigentümer bleibt identisch.
- Inter Trading Venues Manipulation: Trader hält bedeutende Position in einem Wert. Er täuscht Verkäufe an (z.B. auf Xetra), um reale Verkäufe auszulösen oder an einer anderen Börse, die Xetra als Referenz nutzt, billiger kaufen zu können (z.B. Tradegate).
- Pump and Dump: Trader hält Aktien von Unternehmen A, schreibt in Forum dass Übernahme ansteht und verkauft dann teurer wieder.
- Layering, Spoofing: Trader stellt wiederholt Geld-und Briefkurse außerhalb der bestehenden Taxe ein und löscht diese teilweise wieder.
- Marking the close: Häufung von Geschäften kurz vor Feststellung eines Referenzpreises (z.B Schlusskurs) mit dem Ziel eines hohen/niedrigen Preises.
Wie kann der Trader sich schützen?
- Die meisten konkreten Fälle von Marktmanipulaton sind so beschaffen, dass der Trader eigentlich weiß, dass er nicht “korrekt” handelt.
- Man kann versuchen einen Markt auszunutzen, aber man darf ihn nicht “selbst machen”. Immer wenn die eigenen Handelsaufträge (Trades und auch nicht ausgeführte Orders) einen bedeutenden Anteil am Handelsvolumen haben, wird es sehr kritisch (besonders relevant bei Micro-und Small Caps!)
- Es gibt aber auch Grenzfälle, und die sind besonders problematisch, da mit hoher Unsicherheit behaftet.
- Bisherige Handelstaktiken, besonders von Daytradern, besonders in Nebenwerten, müssen vollständig überdacht werden.
- Lieber einen Trade weniger als einen illegalen zuviel!
- Risiken sind unkalkulierbar, insbesondere wenn sich über die Jahre viele kritische Transaktionen angesammelt haben.
Wie erfahre ich als Trader, dass gegen mich ermittelt wird?
- Die Bank wird womöglich die Geschäftsbeziehung ohne Nennung eines Grundes beenden. Dann müssen die Alarmglocken schrillen und der Trader sucht sich anwaltlichen Rat.
- Es wird ein Ermittlungsverfahren (mit oder ohne Hausdurchsuchung) eingeleitet.
- Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden (z.B. durch eine Hausdurchsuchung oder eine andere Maßnahme, die die Verjährung unterbricht)
- Erst 10 Jahre nach einer versuchten oder tatsächlichen Marktmanipulation ist man somit wirklich sicher aus dem Schneider!
Bitte bedenken Sie, dass ich hier aus Vorsichtsgründen absichtlich die Risiken hoch gewichte. Im Segment der Heavytrader gibt es nicht wenige, die sich in der Beschreibung wiederfinden dürften. Es war z.B. schon immer ein beliebtes Spielchen, zur Eröffnungsauktion auf Xetra hohe Volumina vorzutäuschen, um Kurse an an anderen Börsen zu beeinflussen.
Das war schon immer illegal. Es gibt jetzt aber zwei wichtige Verschärfungen, die man erst nehmen muss:
1. Es ist nun auch der Versuch strafbar! Es kommt also auf die tatsächliche Beeinflussung des Kurses nicht mehr zwingend an.
2. Die eigene Bank DARF Sie nicht warnen und MUSS sogar ihre auffälligen Aktivitäten melden.
Gibt es nun einen Grund in Panik zu geraten?
Nein, ganz bestimmt nicht! Die allerallermeisten Trader werden überhaupt nicht betroffen sein und bei den anderen müssen verschiedene Indizien zusammentreffen, um zusammen ein belastendes Bild zu schaffen. Aber es schadet sicher nicht, vorgewarnt zu sein.
Bitte beachten Sie ferner: Ich habe zwar sorgfältig recherchiert, bin aber kein Jurist. Sollten Sie das Gefühl haben betroffen zu sein, so sollten Sie sich unbedingt eingehender informieren.
Daniel Kühn
- Kreise: Die EZB denkt derzeit nicht darüber nach, den Kapitalschlüssel beim Anleihekaufprogramm (QE) aufzuheben. / Quelle: Guidants News http://news.guidants.com
Dann dürften solche o.ä. Meldungen eigentlich gar nicht veröffentlicht werden.
Wer sind Kreise und was genau verbirgt sich dahinter?
Solche schwammigen und unkonkrete Informationen dienen ausschließlich der
Manipulationsversuche. Wer sich nicht zu erkennen gibt, kann sich nicht im legitimen
Bereich bewegen.