60 Comroad-Aktionäre erhalten Schadensersatz
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Nachdem das Landgericht München bereits im Juli 2006 einer Gemeinschaftsklage von neun Comroad-Anlegern in vollem Umfang stattgegeben hat, verurteilt nun auch das Landgericht Frankfurt die Eheleute Schnabel zu einem Schadensersatz von rund 750.000 Euro. Dies teilten die Rotter Rechtsanwälte am Montag mit.
Die Gemeinschaftsklage von 60 geschädigten Aktionären wurde im Oktober 2002 erhoben. Für das Geschäftsjahr 2001 hatte der ehemalige Vorstand Bodo Schnabel Umsätze in Höhe von 97 Prozent vorgetäuscht. Das Landgericht kam außerdem zu der Überzeugung, dass Ingrid Schnabel ihren Ehemann als Gehilfin bei seinem sittenwidrigen Tun unterstützt hat. Sie sei deshalb ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Wie beim vorangegangen Urteil sei auch dieser Schadensersatzfall ohne vorherige Beweisaufnahme zu Gunsten der Anleger beendet worden. Die Rechtsanwälte der Rotter Kanzlei sind deshalb zuversichtlich, dass das Urteil auch in zweiter Instanz Bestand haben wird.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.