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11:49 Uhr, 15.01.2007

60 Comroad-Aktionäre erhalten Schadensersatz

Nachdem das Landgericht München bereits im Juli 2006 einer Gemeinschaftsklage von neun Comroad-Anlegern in vollem Umfang stattgegeben hat, verurteilt nun auch das Landgericht Frankfurt die Eheleute Schnabel zu einem Schadensersatz von rund 750.000 Euro. Dies teilten die Rotter Rechtsanwälte am Montag mit.

Die Gemeinschaftsklage von 60 geschädigten Aktionären wurde im Oktober 2002 erhoben. Für das Geschäftsjahr 2001 hatte der ehemalige Vorstand Bodo Schnabel Umsätze in Höhe von 97 Prozent vorgetäuscht. Das Landgericht kam außerdem zu der Überzeugung, dass Ingrid Schnabel ihren Ehemann als Gehilfin bei seinem sittenwidrigen Tun unterstützt hat. Sie sei deshalb ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.

Wie beim vorangegangen Urteil sei auch dieser Schadensersatzfall ohne vorherige Beweisaufnahme zu Gunsten der Anleger beendet worden. Die Rechtsanwälte der Rotter Kanzlei sind deshalb zuversichtlich, dass das Urteil auch in zweiter Instanz Bestand haben wird.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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