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20:17 Uhr, 23.11.2005

§15b soll am Donnerstag eingeführt werden

Wie heute aus internen Kreisen der Bundesregierung bekannt wurde, will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am Donnerstag die sofortige Einführung des Paragrafen 15 b Einkommensteuergesetz mit sofortiger Wirkung, also ab dem Folgetag, verkünden. Eine Rückwirkung soll es nicht geben – ein Jahresendgeschäft sollte aber ebenfalls verhindert werden.

Michael Oehme, Vorstand des Verbandes Deutscher Medienfonds sieht diese Situation mit einem lachenden und einem weinenden Auge: "Zunächst sind wohl alle froh über die Klarheit und die Tatsache, dass es zu keiner Rückwirkung gekommen ist. Auf der anderen Seite ist die Verunsicherung der letzten Wochen und Monate sowie die nahezu willkürliche Einführung eines Gesetzes bzw. Stichtages demokratisch äußerst bedenklich, denn zur Umsetzung des Paragrafen 15 b EStG wird es in diesem Jahr wohl nicht mehr kommen. Zudem zeige die "Neufassung" an vielen Stellen bedenkliche Fehler oder Unklarheiten auf, beispielweise bei der Darstellung zur Förderung von denkmalgeschützten Immobilien."

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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