§15b EstG kommt - Stichtag 10.11.2005!
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Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem heutigen Tag überraschend einen Beschlussvorschlag vorgelegt, nachdem die Verrechnungsmöglichkeiten von Steuerstundungsmodellen noch in dieser Woche abgeschafft werden sollen. Ein Beschluss des Bundeskabinetts soll bis zum 10. November herbeigeführt werden.
Der Wortlaut des Vorschlags lautet wie folgt: "Die Verlustverrechnungsmöglichkeit für Verluste aus Steuerstundungsmodellen gilt nur noch für Beitritte bis zum 10. November 2005!"
Ursprünglich hatten die Experten damit gerechnet, dass der §15b EstG erst zum Jahresende kommen wird.
Wer noch von der alten Regelung profitieren will, sollte daher umgehend handeln!
Durch diese plötzliche Änderung werden die Berater bis Donnerstag deutschlandweit ausgelastet sein. Sie können Ihre Zeichnungswünsche daher auch an die E-Mail-Adresse fonds@boerse-go.de richten. Wir werden die Anfragen an verfügbare Berater weiterleiten. Bitte geben Sie Ihre Telefonnumer an, damit eine Kontaktaufnahme mit Ihnen möglich ist.
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