§ 15b EStG vorerst vom Tisch
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Die geplante Unternehmenssteuerreform wurde am Donnerstag in einer außerordentlichen Sitzung des Bundestags als gescheitert erklärt. Damit ist auch die Einführung des § 15b EStG vorerst vom Tisch. Der unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen" veröffentlichte Gesetzentwurf sah eine Neuregelung von Verlustzuweisungen aus Steuerstundungsmodellen vor. Danach hätten Verluste, sofern die Anfangsverlustzuweisung 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals überschreitet, weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können. Das hätte das Aus für Geschlossene Fonds mit Anlaufverlusten bedeutet.
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