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08:41 Uhr, 24.06.2005

§ 15b EStG vorerst vom Tisch

Die geplante Unternehmenssteuerreform wurde am Donnerstag in einer außerordentlichen Sitzung des Bundestags als gescheitert erklärt. Damit ist auch die Einführung des § 15b EStG vorerst vom Tisch. Der unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen" veröffentlichte Gesetzentwurf sah eine Neuregelung von Verlustzuweisungen aus Steuerstundungsmodellen vor. Danach hätten Verluste, sofern die Anfangsverlustzuweisung 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals überschreitet, weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können. Das hätte das Aus für Geschlossene Fonds mit Anlaufverlusten bedeutet.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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