Wissensartikel
15:51 Uhr, 24.01.2014

Mit welchen Kosten müssen Käufer von Investmentfonds rechnen?

Beim Erwerb von Fonds fallen teils hohe Kosten an. Käufer von Investmentfonds sollten die Gebühren genau im Blick haben - sie gehen zu Lasten der Rendite.

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag (auch „Agio“ genannt) ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz auf der Grundlage des Rücknahmepreises angegeben. Will ein Anleger z.B. für 10.000 Euro Fondsanteile erwerben, muss er von dieser Summe in der Regel rund fünf Prozent für den Kauf zahlen – den Ausgabeaufschlag. Wird etwa ein Fonds zum Ausgabepreis von 63,78 Euro verkauft und für 60,74 Euro zurückgenommen, beträgt der Ausgabeaufschlag 3,04 Euro, also 5 Prozent vom Rücknahmepreis.

Folgende Formel ermöglicht die rasche Berechnung des Ausgabeaufschlags:

(Ausgabepreis x 100 : Rücknahmepreis) - 100 = Ausgabeaufschlag in Prozent

Im Fondsprospekt wird der Ausgabeaufschlag nicht in Euro-Beträgen angegeben, sondern in Prozent – weil sich Ausgabe- und Rücknahmepreis täglich ändern. Die Höhe des Aufschlags variiert. Bei Rentenfonds werden im Durchschnitt 3 Prozent aufgeschlagen, bei Aktienfonds beträgt die Gebühr 5 Prozent.

Rabatte: Der Ausgabeaufschlag nagt an der Rendite: Welche Rabatte auf den Ausgabeaufschlag sind möglich? Wenn beim Fondskauf auf persönliche Beratung verzichtet wird, lässt sich viel Geld sparen. Discountbroker und Direktbanken bieten viele Fonds mit stark reduzierten Ausgabeaufschlägen an. Bei einem Rabatt von 25 Prozent auf den Ausgabeaufschlag von 5 Prozent sind nur noch 3,75 Prozent fällig. Fondskäufer sollten allerdings darauf achten, nicht ausschließlich Agio-Schnäppchen im Blick zu haben, sondern vor allem auf die Strategie und die Qualität der Fonds Wert zu legen.

Fonds ohne Ausgabeaufschlag: Weil der Fondsverkauf an Privatkunden seit einiger Zeit schwächelt, werden viele Fonds inzwischen auch ohne Ausgabeaufschlag verkauft. Häufig haben diese Fonds im Gegenzug jedoch hohe Verwaltungsgebühren. Hierbei ist zu beachten: Die Verwaltungsgebühr sollte niedrig sein. Denn je länger die Fondsanteile gehalten werden, desto höher fällt über die Zeit die Verwaltungsgebühr aus. Sie wird im Allgemeinen jährlich vom gesamten Fondsvermögen abgezogen.

Fonds ohne Ausgabeaufschlag sind deshalb besonders für diejenigen Anleger attraktiv, die Fonds rasch wechseln oder ihr Geld nur für kurze Zeit anlegen wollen.

Verwaltungsgebühr

Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag müssen Fondskäufer für die Arbeit des Fondsmanagements, also für Firmenanalysen, das Controlling und die Bezahlung der Fondsmanager, eine Verwaltungsgebühr entrichten. Diese Verwaltungsgebühr wird oft auch Managementgebühr genannt. Angegeben wird diese Gebühr in Prozent. Sie fällt je nach Fondsart unterschiedlich hoch aus. In der Regel werden berechnet:

  • Aktienfonds 0,8 bis 3 Prozent
  • Rentenfonds 0,5 bis 1,3 Prozent
  • Offene Immobilienfonds 0,5 bis 2 Prozent

Die Verwaltungsgebühr wird monatlich von der Wertentwicklung abgezogen, aber erst in der Jahresendabrechnung aufgeführt, und direkt aus dem Fondsvermögen entnommen. Sie verlangsamt damit die Wertentwicklung. Beim Kauf eines Fonds ist deshalb der genaue Blick auf die im Kaufvertrag genannte Verwaltungsgebühr sehr wichtig.

Performancegebühr

Zusätzlich zu Ausgabeaufschlag und Verwaltungs-/Managementgebühr erheben viele Fonds eine Performancegebühr.

Seit 2013 gelten hierbei neue Regeln der Bundesfinanzaufsicht BaFin für Performancegebühren bei Investmentfonds. Zuvor war immer wieder Kritik über intransparente Kostenstrukturen und unfaire Berechnung zulasten des Anlegers laut geworden.

Eine Performancegebühr soll besondere Leistungen des Fondsmanagements vergüten. Die Gebühr wird bei aktiv gemanagten Fonds fällig, wenn ein vorgegebenes Performanceziel bzw. eine Benchmark übertroffen wurde. Die Gebühr beträgt im Allgemeinen zwischen 5 und 25 %. Das Ziel, das erreicht werden muss, kann vielfältig sein. So kann eine besondere Vergütung erhoben werden, wenn ein Outperformen gegenüber einer Benchmark (etwa ein Index) erreicht oder ein neuer Höchststand des Anteilswerts erzielt wird.

Aktuellen Erhebungen zufolge verlangen rund 400 in Deutschland aufgelegte Publikumsfonds von ihren Anlegern eine Performancegebühr. Verwaltet wird in diesen Fonds ca. 25 % des in deutschen Wertpapier-Publikumsfonds angelegten Vermögens von rund 250 Milliarden Euro.

Neue Regeln wurden 2013 eingeführt, weil zuvor ein regelrechter Wildwuchs bei den Performancegebühren herrschte. So wurde mitunter beispielsweise die Abrechnungsperiode für die Performancegebühr auf einen Monat, drei Monate oder ein halbes Jahr festgelegt, um sich auch kurzfristige Performancegewinne vergüten zu lassen. Anleger sollten hierzu wissen, dass nur ein vergleichsweise sehr geringer Prozentsatz der Fondsmanager es schafft ihre Benchmark langfristig zu übertreffen.

Total Expense Ratio (TER)

Auf lange Sicht zehren hohe Verwaltungs-, Management- und Performancegebühren viel Rendite. Kommt dazu noch ein saftiger Ausgabeaufschlag beim Fondserwerb hinzu, kann es längere Zeit dauern, bis Fondsanleger mit ihren erworbenen Anteilen ins Plus kommen. Einen wichtigen Anhaltspunkt über die anfallenden Kosten gibt die so genannte Total Expense Ratio (TER) oder Gesamtkostenquote. Sie kann dem vereinfachten Verkaufsprospekt und jedem Jahresbericht entnommen werden.

(geschrieben von Helge Rehbein)

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