Zweitmarktfonds: Steuererlass gekippt
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Auch in Zukunft wird der Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf eines Dachfondsanteils bei Schiffsfonds nicht gesondert besteuert. Damit kippt die Hamburger Finanzverwaltung mit ihrem Schreiben vom 10. Mai 2007 jetzt den eigenen Erlass vom 4. Januar 2007.
Im Januar 2007 hatte die Hamburger Oberfinanzdirektion angekündigt, dass der Veräußerungsgewinn aus dem vorzeitigen Verkauf einer doppelstöckigen Kommanditgesellschaft ab sofort gesondert steuerpflichtig sei. Konkret betroffen wären von dieser Neufassung vor allem Zweitmarktfonds für Schiffsbeteiligungen sowie einige Flottenfonds gewesen. Bis Ende letzten Jahres war die Finanzbehörde bei allen Tonnagesteuerfonds einheitlich davon ausgegangen, dass Veräußerungsgewinne mit der pauschalen Tonnagesteuer abgegolten sind.
Die Einkommensteuerreferenten der Länder haben nun entschieden, diesen Erlass hinsichtlich der unter der Tonnagesteuer nach §5a des Einkommensteuergesetzes laufenden Schiffsbeteiligungen wieder zurück zu nehmen. „Der Erlass vom Januar 2007 stand unter anderem im Widerspruch zu dem für Personengesellschaften geltenden steuerlichen Transparenzprinzip“, sagt Matthias J. Brinckman, Geschäftsführer des Hamburger Emissionshauses Maritim Invest.
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