Wella schließt Beherrschungsvertrag
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Der Haarkosmetikkonzern Wella AG hat einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Procter & Gamble Holding GmbH & Co Operations oHG (P&G) geschlossen. Der Aufsichtsrat hat dem vertrag zugestimmt. Die Zustimmung der Hauptversammlung steht noch aus. P&G wird, wie in §§ 291 ff. Aktiengesetz (AktG) definiert, die Kontrolle über die Wella AG erhalten, sobald der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister eingetragen ist. Der Vertrag wird P&G berechtigen, dem Vorstand der Wella AG Weisungen zu erteilen. Zudem wird die Wella AG ihren Gewinn an P&G abführen.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird P&G den außenstehenden Aktionären der Wella AG eine Barabfindung anbieten. Das Barangebot wird sowohl für die Stammaktien als auch für die Vorzugsaktien Euro 72,86 betragen, basierend auf dem Dreimonatsdurchschnittskurs der Wella Vorzugsaktie vor dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung. Alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung sind die Minderheitsaktionäre berechtigt, von P&G eine jährliche Ausgleichszahlung von 3,81 Euro je Stammaktie und 3,83 Euro je Vorzugsaktie zu erhalten.
Aufgrund des gestern abgeschlossenen Vertrages wird der Vorstand der Wella AG die auf den 13. Mai 2004 anberaumte ordentliche Hauptversammlung auf den 8. Juni 2004 verlegen
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