Kommentar
14:07 Uhr, 19.03.2004

Weg mit dem Ausgabeaufschlag

Das Agio bei Investmentfonds ist für die Honorierung einer Beratungsleistung ungeeignet. Es sollte generell abgeschafft werden.

Ausgabeaufschläge für Fonds sind in Deutschland in Deutschland einerseits noch immer die Norm und andererseits kaum reguliert. Ihre Höhe variiert zwischen manchmal nur einem Prozent bis hin zu 6 Prozent und mehr. Im Allgemeinen ist das Niveau dieser Verkaufsgebühr bei Aktienfonds höher als bei Anleihenprodukten. Zudem kann verhandelt werden: die Rabattschlacht ist voll entbrannt, der Überblick ist dabei völlig verloren gegangen. Gerechtfertigt wird die Erhebung dieser Gebühr meist damit, dass damit die geleistete Anlageberatung entgolten werden soll.

Diese Argumentation hinkt aus mehreren Gründen. Erstens findet eine sich an den Kundenbedürfnissen orientierende Beratung oft, wenn nicht gar in der überwiegenden Zahl der Fälle, gar nicht statt. Vor allem am Bankschalter wird er Kunde auf der Basis der Ergebnis dürftiger Fragebögen in eine Schublade gesteckt, woraufhin ihm der Kundenberater die Fonds von der Empfehlungsliste (meist hauseigene Produkte, versteht sich) in einer vorgegebenen Mischung aufs Auge drückt.

Zweitens verbleibt der fällige Ausgabeaufschlag zumindest im Falle der bankeigenen Fonds zum großen Teil bei der entsprechenden Fondsgesellschaft, der Berater sieht - wenn überhaupt - nur einen kleinen Teil davon, meist über den Umweg von Erfolgsprämien für erreichte Absatzziele.

Viele im Fondsgeschäft erfolgreiche Bankberater haben in den vergangenen Jahren aus Frust über die ungenügende Honorierung ihrer Vertriebsleistungen die Geldinstitute verlassen und sich selbstständige Anlageberater geworden bzw. haben sich einem der sogenannten Brokerpools angeschlossen. Dort fließt ihnen nun ein weitaus größerer Teil des Ausgabeaufschlags zu, zusätzlich erhalten sie sogenannte Bestandprovisionen von den Investmentgesellschaften :Diese im Branchenjargon liebevoll "Bepros" genannten Zahlungen können bis zu einem Prozent jährlich des verwalteten Vermögens ausmachen, insbesondere ausländische Fondsgesellschaften zeigen sich hier mangels eigener Vertriebsstellen generös.

Selbst wenn wir voraussetzen, dass beim "freien" Vermittler eine fundiertere Beratung als bei der Bank stattfindet, was - die Drückerkolonnen der Strukturvertriebe einmal ausgenommen- sicherlich oft der Fall sein dürfte, besteht trotzdem ein Interessenkonflikt.

Ein Berater könnte versucht sein Provisionsflüsse zu generieren, indem er den Kunden mehr oder weniger häufig "switcht", das heißt die Fonds auswechselt. Dabei fallen jedes Mal neue Ausgabeaufschläge an, es sei denn es bleibt bei der gleichen Fondsgesellschaft. Ein wirklich guter Berater wir dies nicht tun, kennt er doch die alte Börsenweisheit "Hin und her macht Taschen leer", die in diesem Falle erst recht Gültigkeit hat. Hinzu kommt, dass die neuen, von immer mehr Vermittlern genutzten Fondsplattformen oft einen Wechsel ohne Aufschlag ermöglichen. Dennoch könnte er zumindest der Versuchung erliegen, von vorneherein jene Fondsgesellschaften zu bevorzugen, die hohe Bestandprovisionen auszahlen. Denn davon spürt der Kunde zunächst einmal nichts, und der Berater sichert sich einen langfristigen Zahlungsfluss.

Daher die Forderung an die Fondsindustrie: Schafft die Ausgabeaufschläge ab, und legt die Höhe der Bestandprovisionen für den Endkunden offen. Trading-Fonds mit viel zu hohen Managementgebühren à la DWS Typ 0 oder Deka TF sind keine echte Alternative. Doch dürften börsengehandelte Fonds und Indexprodukte zunehmend hilfreichen Druck ausüben.

Beratung sollte selbstverständlich weiterhin bezahlt werde, doch ist ein pauschales Honorar ohne Zweifel der ehrlichere Weg. Eine feste Summe für eine umfassende Bedarfs- und Risikoanalyse, und danach ein fester Prozentsatz des verwalteten Vermögens plus evtl. einer Erfolgsprämie. Im Gegenzug werden alle von Provisionszahlungen von Fondsgesellschaft zu Berater umgehend an den Kunden rückvergütet. Das setzt allerdings auch voraus, dass die Anleger mit der Selbsttäuschung aufhören, dass Beratung bislang umsonst wäre. Es gibt bereits einige solcher Honorarberater in Deutschland, doch von einem sich durchsetzenden Trend kann keineswegs die Rede sein. Amerika, du hast es besser: dort sind die "sales charges" mittlerweile ein Auslaufmodell.

Quelle: Morningstar Deutschland

Die Aufgabe der Fonds-Ratingagentur Morningstar ist es, leicht zugängliche Informationen und Anwendungen anzubieten um den Anlegern eine objektive Hilfe zu den mehr als 6.000 in Deutschland zugelassen Fonds zu geben. Als Teil des europäischen Netzes lancierte Morningstar seine Dienste in Deutschland am 23.05.2001 unter www.morningstarfonds.de

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen