VW-Gesetz vor dem Aus
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Das seit 47 Jahren bestehende VW-Gesetz steht vor der Abschaffung. Der Generalanwalt empfahl am heutigen Dienstag dem Europäischen Gerichtshof, der Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz statt zu geben. Es verstoße gegen die Regeln des EU-Binnenmarktes, hieß es. Ein endgültiges Urteil ist zwar erst Mitte des Jahres zu erwarten, doch meist folgen die Europarichter der Auffassung des Generalanwalts.
"Die Abschaffung des VW-Gesetzes ist überfällig", kommentiert auch Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die aktuelle Entwicklung. "VW muss endlich die Chance bekommen, ein normaler Unternehmen zu werden, das Entscheidungen trifft, ohne dabei auf landespolitische Interessen Rücksicht nehmen zu müssen", so Hocker.
Paragraf 2 des so genannten VW-Gesetzes schreibt vor, dass kein Aktionär, egal wie hoch seine Kapitalbeteiligung an dem Autobauer auch sein mag, mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann. Damit ist die Macht des Landes Niedersachsen zementiert, das gegenwärtig rund 19 Prozent der stimmberechtigten VW-Stammaktien sein Eigen nennt.
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