Vorbereitung einer Klage gegen Meyer Burger sowie aktuelle und ehemalige Organe. Aktionären droht Totalverlust.
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EQS-Media / 07.07.2025 / 07:00 CET/CEST
Vorbereitung einer Klage gegen Meyer Burger sowie aktuelle und ehemalige Organe. Aktionären droht Totalverlust.
Die Meyer Burger Technology AG (MBT) hat die Öffentlichkeit und ihre Aktionäre wiederholt falsch informiert. Darüber hinaus hat MBT wiederholt gegen die Pflicht, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, verstossen. Den zahlreichen Aktionären ist hieraus erheblicher Schaden entstanden. Es zeichnet sich aufgrund der diversen Insolvenzen der deutschen und amerikanischen Tochtergesellschaften ein Totalverlust ab.
Letzten Freitag wurde mitgeteilt, dass Franz Richter gerichtlich zum einzigen Verwaltungsrat bestimmt wurde. Das Regionalgericht Oberland musste tätig werden, da MBT es unterlassen hat, eine Generalversammlung abzuhalten. Andreas Herzog ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Damit hat MBT keinen Verwaltungsrat mehr mit Wohnsitz in der Schweiz.
MBT hat in der Vergangenheit wiederholt die Öffentlichkeit und die eigenen Aktionäre falsch informiert. Dies betrifft insbesondere die technische Leistungsfähigkeit der eigenen Module und die damit verbundene Roadmap, sowie die Modalitäten des Abnahmevertrags mit DESRI (s.a. bisherige Veröffentlichungen zu MBT). Investoren haben insbesondere aufgrund der behaupteten technischen Überlegenheit und dem Abnahmevertrag mit DESRI für die in den USA produzierten Module MBT Kapital zur Verfügung gestellt. In den letzten Jahren warb MBT über eine Milliarde Schweizer Franken an Eigen- und Fremdkapital ein. Die Marktkapitalisierung betrug zeitweise sogar über zwei Milliarden Schweizer Franken. Da sowohl die technologische Roadmap weit verfehlt, als auch der Abnahmevertrag von DESRI gekündigt wurde, mussten die deutschen und amerikanischen Tochtergesellschaften bereits Insolvenz anmelden. Für Aktionäre ist in der Folge ein Totalverlust absehbar.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Lagerbestand an fertigen Modulen in den letzten Jahresabschlüssen zu hoch bewertet worden ist. Die fertigen Module konnten lange Zeit nicht verkauft werden und es ist daher davon auszugehen, dass relevante Verkäufe nur zu deutlich niedrigeren Preisen als bilanziert erfolgten.
Auch hat MBT wiederholt gegen die Ad-hoc-Pflicht verstossen. Zuletzt wurde unterlassen, rechtzeitig über die Einstellung der Produktion am Standort Goodyear zu informieren. Mitarbeiter berichteten vorgängig in US-Medien über diese Entscheidung von MBT, bevor der Markt im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung unterrichtet wurde. Auch hier wurden Marktteilnehmer in Folge des Verstosses geschädigt.
Der SASV hat die Verstösse dokumentiert und bereitet eine Klage für die geschädigten Aktionäre vor. Geplant ist die Klageschrift nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Generalversammlung zu finalisieren.
In dem Zusammenhang plant der SASV auch gegen aktuelle und ehemalige Organe der MBT vorzugehen, da davon auszugehen ist, dass diese vorsätzlich gehandelt haben. Im Rahmen einer Prozessfinanzierung soll geschädigten Aktionären auch eine Klageteilnahme ohne finanzielles Risiko ermöglicht werden. Interessierte ehemalige und aktuelle Aktionäre können sich über das folgende Formular registrieren, um zukünftig weitere Informationen zu erhalten.
Emittent/Herausgeber: Schweizerischer Anlegerschutzverein
Schlagwort(e): Industrie
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